4. Antrag zur Einwohnerversammlung vom 17.7.2014
Die Gemeinde Loose möge bei dem laufenden Planungsvorhaben "Bürgerenergiepark" Loose/Waabs
prüfen lassen, ob die Natur Energie Konzept GmbH (NEK) mit dem Gemeinderat in Loose ein sittenwidriges
Rechtsgeschäft nach § 138 BGB geplant hat.
(Hervorhebungen und Absätze bei Zitaten im Original nicht vorhanden)
Begründungen:
Siehe Antrag 1: Fehlendes "gemeindliches Einvernehmen" mit dem
Planungsträger
Siehe Antrag 2: Beratungsbedarf bei dem Entwurf eines städtebaulichen
Vertrages
Siehe Antrag 3: Pflicht zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 25 VerwVG
§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft;
Wucher
"(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der
Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich
oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die
in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen."
Die (NEK), vertreten durch Marten Jensen und Sönke Martensen, Gesellschafter und
Verhandlungsführer der"Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee Planungs-GbR" zusammen mit den Landwirten Dirk
Weiland (Loose), Jürgen Kirberg (Loose) und Kurt-Jürgen Carl (Waabs) hat bei der Projektierung des
Windparks in Loose/Waabs die Unerfahrenheit der Verfahrensbeteiligten:
- der Öffentlichkeit in Loose,
- der Gemeindevertreter und
- des Bauamtes Schlei-Ostsee
dazu benutzt, für sich und Dritte Vermögensvorteile bei einem 30-Millionen-Anlageobjekt zu
verschaffen.
Bei der Unerfahrenheit eines Teils der Verfahrensbeteiligten über den rechtlichen und sachlichen
Verhandlungsgegenstand kann es nach § 138 (2) BGB zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen den
Leistungen der Vertragsparteien kommen, wenn der erfahrene Beteiligte, hier die NEK, nicht dafür
sorgt, dass die Unwissenheit und Unerfahrenheit der gegnerischen Vertragspartei, hier der Gemeinderat Loose,
in Abhängikkeit von der Erfahrenheit des Bauamtes Schlei-Ostsee, nicht vermindert werden.
Sollte das vorsätzlich geschehen sein, handelt es sich bei einer vereinbarten Vertragsgestaltung nach
§ 138 (2) BGB um ein "sittenwidriges Rechtsgeschäft".
Begründungen:
(alle Hervorhebungen und zusätzlichen Absätze sind im Original nicht vorhanden.)
-
Die Verfahrensbeteiligten:
- Die NEK ist nach einem Informationsblatt über ihre Geschäftstätigkeit ein
sachkundiger Verhandlungspartner mit Bezug auf das Vertragsrecht und den Verhandlungsgegenstand:
Errichtung des Windparks in Loose/Waabs (
Infoblatt)
- "Die NaturEnergieKonzept GmbH ist erfahrener und kompetenter Ansprechpartner in der
Projektierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energie."
- "Als versierte Planer von Energieprojekten und Betreiber von Anlagen zur Nutzung von
Energie ...
- ... verfügen wir über genau die Erfahrung und das know-how, das für die
erfolgreiche Planung und den Betrieb eines nachhaltigen erneuerbaren Energieprojektes erforderlich
ist."
-
Tabelle über die Verfahrensbeteiligten natürlichen und juristischen Personen und ihren
Beratungsbedarf oder ihre Beratungspflicht:
Kommentar:
- Der Gemeinderat ist rechtlich vollkommen auf die Erfahrenheit das Bauamtes Schlei-Ostsee
angewiesen.
- Das Bauamt ist rechtlich in Teilen der Vertragsangelegenheit bei der Errichtung eines
Windparks nicht so erfahren, dass es der Gemeindevertretung rechtssichere Auskünfte erteilen
kann, z.B. bei der Gestaltung eines städtebaulichen Vertrages oder bei der Durchführung
eines Bürgerentscheids im Planungsverfahren.
Auf sachlicher Probleme bei der Errichtung eines Windparks, wie Forderungen von
unzähligen Bürgerinitiativen in Schleswig-Holstein oder S.-H. als Flächenland mit
der geringsten Abstandsregelung in Deutschland, darf das Bauamt die Gemeindevertretung "nicht"
hinweisen, oder es fehlen auch sachbezogene Kenntnisse, wie eine erforderliche
Einzelfallprüfung bei einer "bedrängenden Wirkung" von Windkraftanlagen (WKA).
- Die geringste Unerfahrenheit bei einem städtebaulichen Vertrag gibt es bei der
NEK und bei Frau Prof. Dr. Leppin als Fachanwältin für das
Verwaltungsrecht.
- Die Gemeinde Loose und das Bauamt an der Ostküste von Schleswig-Holstein kennen auch
keine Erfahrungen von anderen Gemeinden in der näheren Umgebung, die diese bei der
Errichtung eines Windparks gemacht haben.
Die Gemeindevertretung muss unter den gegebenen Umständen
allein auf ein faires Planungsverfahren der erfahrenen NEK vertrauen.
Dieses Verrauen ist von der NEK im gesamten Planungsprozess nicht erfüllt
worden!
Konzeption der NEK bei der Durchsetzung des Planungsvorhabens
-
Die Einwerbung von hochverzinslichem Anlagekapital durch die NEK mit
Hilfe des Vermarktungskonzeptes eines "Bürgerenergieparks"
Der "Bürgerenergiepark" als Kapitalanlagemöglichkeit Auszüge aus den Protokollen:
- EWV vom 13.09.2012
zu TOP 3. [ERSTE] Information zur Errichtung eines Bürgerwindparks
"Ergänzend hierzu trägt Herr Holger Hansen aus Egesande bei Leck aus seinen praktischen
Erfahrungen bezüglich eines Bürgerwindpark vor. Herr Hansen ist Kommanditist eines lokalen
Bürgerwindparks. Dieser ging im Dezember 2011 ans Netz und gewährt seinen Beteiligten bereits
jetzt eine Ausschüttung von 10 %."
- "Im Falle des dortigen Bürgerwindparks wurde die Variante 1 mit einer Mindesteinlage von
1.000,- € gewählt. Herr Hansen erläutert auch noch einmal kurz die Modalitäten
der Kapitalverteilung bei einer Überzeichnung der Anteile. Insgesamt wurde bei dem dortigen
Bürgerwindpark eine Eigenkapitalquote von rd. 20 % angestrebt."
- "Herr Peter Jochimsen berichtet über seine bisherige Beschäftigung mit der Frage
der erneuerbaren Energien im Rahmen seiner Tätigkeit beim Baltic Sea Campus. Er schlägt vor,
den Bürgerwindpark als Genossenschaft zu organisieren, da hier die Vorteile von gleichen
Stimmenanteilen bestehen."
- "Zur näheren Erläuterung der Finanzierung einer Genossenschaft hat er [Herr
Martensen] Herrn Stefan Siebert, Vorstandsvorsitzender der VR Bank Bad Salzungen Schmalkalden,
eingeladen."
- "Zum zeitlichen Ablauf trägt Herr Martensen vor, dass im Sommer 2013 voraussichtlich ein
Prospekt als Grundlage der Finanzierung für die Beteiligung der Bürger herausgegeben
wird."
- EWV 17.11.2012, zu TOP 3. Informationen zur Errichtung eines Bürgerwindparks
"Die Herren Jensen und Martensen stellen die Bedeutung eines Windernergieprojektes , dessen
Genehmigungsverfahren und die angedachte Bürgerbeteiligung dar. Die entsprechende
Präsentation ist der Internet-Seite des Amtes Schlei-Ostsee zu entnehmen."
-
GV 18.04.2013, TOP 8, Informationen zum Verfahrensstand Windenergie
"Die Fragen der Anwesenden werden von Marten Jensen beantwortet. Er verweist in diesem
Zusammenhang besonders auf die geplanten Veränderungen des EEG und des
Anlegerschutzgesetzes. Daher wäre es eventuell eine Alternative, den Windpark komplett zu
errichten und dann erst eine Anlegerbeteiligung vorzunehmen.
Durch dieses Vorgehen wären nicht mehr so hohe Vorgaben
im Bereich des Anlegerschutzes zu berücksichtigen."
Sonstige Informationen zum Sachverhalt:
- Auszüge aus der Website Bürgerwindpark
Werthenbach:
"Der geplante Bürgerwindpark wird dem Grundsatz folgen, den Nutzen möglichst denjenigen zu
ermöglichen, die auch die Lasten (Landschaftsbild, Schallimmissionen, Schattenwurf etc.) zu tragen
haben. Der Windpark sollte daher den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gehören. Um das zu
erreichen, können sie sich finanziell an dem Projekt beteiligen."
"Transparenz bei Planung und Finanzen
Ein Bürgerwindpark sollte deutlich über die Möglichkeiten einer rein finanziellen
Beteiligung hinausgehen. Insbesondere bedeutet das eine transparente Planung dabei sind
Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen essentiell, die Bevölkerung in die
verschiedenen Planungsschritte einbinden zu können. Gutachten und andere Unterlagen können
eingesehen werden bzw. werden spätestens nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens im Internet
veröffentlicht."
- Nach Aussage der Finanzierungsabteilung für Windkraftanlagen bei der Förde Sparkasse ist
es unter Windkraftbetreibern bekannt, dass sich, im Gegensatz zur Westküste, an der Ostküste
von Schleswig-Holstein nur wenige Bürger mit geringen finanziellen Mitteln an Windparks
beteiligen.
- I. d. R. gibt es in Deutschland Gesellschaften, wie die NEK, die die Finanzierung, die
Errichtung und den Betrieb von Windparks übernehmen. Als Gegenleistung erhält sie ein hohes
Entgelt für ihre Planungstätigkeit sowie die Erträge aus der Energieerzeugung. Die
Landwirte stellen z. T. nur noch das Grundstück für die Anlagen gegen eine Pacht zur
Verfügung. Die Bürger geben ihre geringen Finanzierungsanteile z. T. nur als Darlehen an eine
Gesellschaft.
- Die Renditen der Anlagen liegen nach Auskunft der Förde Sparkasse zwischen 8% und 12%.
Der Fremdfinanzierungsanteil beträgt heute schon 100%. Landwirte an der Westküste, die
selbst Investoren von Windparks sind, erhalten z.T. nur noch 20% Anteil an einer möglichen
Gewinnausschüttung vor Steuern, damit sie nicht bei einer vollständigen
Gewinnausschüttung zu hohe Einkommen- und Gewerbesteuern zu zahlen haben. Der restliche Gewinn
bleibt dann im Unternehmen, um den vorhandenen Windpark zu erweitern.
- Bei der Investitionssumme für ein Windrad von ca. 5 Mio EUR ist der Finanzierungsanteil der
Bürger bei einem Windpark von z. B. 6 Windrädern mit einer Investitionssumme von ca. 30 Mio
EUR zu vernachlässigen.
Kommentar:
- Die Bezeichnung "Bürgerenergiepark" ist letztendlich nur ein Marketinginstrument für
ein kommerzielles "risikoloses" Renditeobjekt des geschickt operierenden Unternehmens NEK ohne eigene
finanzielle Mittel.
- Der Werbeaufwand für ein Kapitalanlageobjekt, der von der NEK in der ersten
Informationsveranstaltung über einen Windpark betrieben wird, steht in keinem Verhältnis
zu einer zu erwarteten finanziellen Beteiligung der Bürger in Loose. Bei dem geplanten
30-Millionen-Anlageobjekt würden die Bürger ohne die Landwirte, die ihr Land nur an eine
Betreibergesellschaft verpachten wollen, hier, bei einem 20% Anteil, bis zu 6 Millionen EUR
Eigenmittel aufbringen müssen.
- Die Vorgehensweise der NEK beim Einwerben von Kapital für den geplanten Windpark erinnert im
Ansatz den Werbemethoden der PROKON.
"Prokon-Insolvenz: Geld verlieren mit Gefühl
Von Christian Kirchner
Aufstieg und Fall des Ökokonzerns Prokon sind ein Lehrstück über die emotionalen
Fallstricke der Geldanlage. Wenn es ums Investieren geht, reichen oft schon Gratis-Schnittchen und ein
vermeintlich edles Anliegen, um unseren Verstand zu vernebeln."
(Spiegel-Online
vom 26.01.2014)
-
Um ihre finanziellen Interessen durchzusetzen, will die NEK die Öffentlichkeit in Loose dazu
bewegen, bei eventuellen Kapitalanlagen in den Windpark auf eine geplante gesetzliche Regelung beim
Anlegerschutz nach dem PROKON-Konkurs zu verzichten.
Durch diese Aussage kommt der Durchsetzungswille der NEK zum
Ausdruck, mit allen Mitteln den Windpark als Kapitalanlageobjekt zügig zu
errichten.
-
Die NEK stellt das Planungsverfahren eines 30-Millionen-Anlageobjektes
als ein attraktives Renditeobjekt unter
erheblichen Zeitdruck Auszüge aus den Protokollen:
EWV vom 13.09.2012
zu TOP 3. Information zur Errichtung eines Bürgerwindparks
"Im Weiteren erläutern Sönke Martensen und Marten Jensen von der Bürgerenergiepark
Schlei-Ostsee Planungs-GbR den Stand der Planung zur Nutzung von Windenergie auf der potentiellen
Eignungsfläche in Loose und Waabs. Hierbei wird auch das Instrumentarium eines Bürgerwindparks
vorgestellt. Insbesondere wird noch einmal auf den zeitlichen Aspekt verwiesen, da mit jeder
Änderung des Energieeinspeisegesetzes (EEG) eine
Verschlechterung in den Konditionen für den Betrieb der
Windeenergieanlagen zu verzeichnen ist. Voraussichtlich wird mit dem neuen EEG auch die
Fortzahlung der Einspeisevergütung im Falle einer Abschaltung wegen Überkapazitäten
gestrichen werden."
Öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der
Gemeinde Loose
vom 05.11.2012
zu TOP 4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
- aus Beschlussvorlage - 21/2012
"Alle Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der zeitliche Aspekt . Während beim
Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu
zwölf Monaten zu rechnen ist, kann ein
städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur
Unterzeichnung gebracht werden."
- "Herr Jensen legt die Verfahrensschritte, der jetzt geltenden Rechtssituation, aus seiner Sicht dar.
Er erklärt, dass will man vor 2014 mit dem
Bau beginnen , so muss schnellstmöglich ein Antrag auf Netzanschluss gestellt
werden."
- Herr Jensen: " Würde man dies
nicht erreichen besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht mehr nach dem alten EEG behandelt wird. Der
Baubeginn muss also spätestens zum Ende des nächsten Jahres gemeldet werden. Dies ist mit
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages möglich. "
- "Auf Nachfrage von Herrn Gussinat (Loose) erläutert Herr Jensen, dass sollte das
Projekt nicht in den Geltungsbereich des EEG
2014 gelangen, eine Finanzierung wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre.
- "Herr Jensen erläutert Frau Noth-Stöcks (Waabs) auf Nachfrage, dass es ein
gängiges Verfahren ist, erst einen städtebaulichen Vertrag zu schließen und im Anschluss
Bauleitplanung zu betreiben." Wichtig ist es,
dass das Projekt vor 2014 begonnen wird. "
- "Herr Jensen weist in diesem Zuge noch einmal daraufhin, dass die Fläche bezüglich
Windkraft bereits durch die Regionalplanung festgelegt sind. Es geht somit nur noch um die Höhe,
auf die man sich doch im Vorwege einigen könnte, um nicht unnötig Zeit verstreichen zu
lassen. "
- "Herr Jordan [Bauamtsleiter] erklärt, dass sollte sich die Gemeinde dafür
entscheiden erst Bauleitplanung zu betreiben und im Anschluss einen städtebaulichen Vertrag zu
schließen, so kann das Problem des
zeitlichen Verzuges zum Tragen kommen . Alleine das Innenministerium hat
gesetzlich drei Monate Zeit eine Genehmigung auszusprechen. Würden sich alle Verfahrensschritte der
einzelnen Behörden, welche beteiligt werden müssen hinziehen, könnte das Projekt
eventuell nicht mehr in den Genuss der zurzeit
geltenden EEG-Förderung gelangen. Eine Änderung steht im Jahre 2014 an."
Kommentar:
Der zeitliche Druck, den die NEK zur Durchsetzung ihrer finanziellen Interessen auf alle
Planungsträger ausübt ist so massiv, dass selbst der Bauamtsleiter die Anlageinteressen der NEK
bewußt oder unbewusst unterstützt.
-
Die NEK ist in dem gesamten Planungsprozess nicht verbindlich bereit,
die für den Planungsprozess erforderliche Informationen für die Öffentlichkeit und
die Gemeindevertreter zur Verfügung zu stellen.
- "Bei all dem sind natürlich auch stets die berechtigten Interessen der Anwohner sowie
kommunalen Vertreter im Blick zu behalten." (Infoblatt)
Kommentar:
Die Verwendung der Wörter: "im Blick zu behalten" drückt den situationsbedingten
Handlungswillen der NEK aus, um in Abhängigkeit der Intensität des Verlangens der Bürger
nach Informationen das Anlageobjekt optimal vermarkten zu können.
- "Auf Vorschlag aus dem Auditorium wird erwogen einen jeweils aktualisierten Ablaufplan als
Information auf der Homepage einzustellen." (EWV vom
13.09.2012
Kommentar:
Die Verwendung des Wortes: "erwogen" macht deutlich, dass die NEK sich aus marktstategischen guten
Gründen vorbehält, ob und wann die Bürger sowie ihre Gemeindevertreter über die
Projekt- und Ablaufplanung des "Bürgerenergieparks" informiert werden sollen.
-
Die NEK nimmt als Teilnehmer von Informationsveranstaltungen zum
Windpark den Informationsbedarf der Öffentlichkeit um mehr Transparenz im Planungsprozess zur
Kenntnis,
weigert sich aber, vom 13.9.2012 bis zum 31.3.2014 diesen Bedarf zu erfüllen.
Auszüge aus dem Protokoll:
BUA vom 05.11.2012
zu TOP 4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
Neu eingefügt wird als TOP Nr. 5 die „Einwohnerfragestunde“.
(Teilnehmer Herr Marten Jensen und Sönke Martensen)
- "Herr Stefan Nielsen äußert seine Bedenken zur Windkraft und klagt über einen
mangelnden und nicht ausreichenden Informationsfluss."
- "Frau Annegret Wille lenkt ein und erklärt, dass extreme
Lärmbelästigung von solchen Anlagen ausgehen."
- "Frau Tanja Hansen teilt mit, dass auch wenn die gesetzlichen Abstandsflächen zur
Wohnbebauung eingehalten werden, die Menschen dennoch extremen Einschränkungen unterliegen.
Sie fühlt sich nicht ausreichend informiert."
- Herr Dieter Detlefsen erklärt, dass sollte der 800-Meter Abstand nicht eingehalten
werden, er mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Verfahren vorgehen wird; auch wenn sich
dadurch alles zeitlich verzögern würde.
- Frau Heidi Koch-Mehlert erklärt, dass in spätestens drei Wochen eine
entsprechende Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft stattfinden muss.
-
Auszüge aus weiteren Protokollen:
- EWV vom 13.09.2012
zu TOP 3. Information zur Errichtung eines Bürgerwindparks
"In Bezug auf die Umweltverträglichkeit erläutert Herr Jensen die vor Baubeginn
erforderlichen Prüfungen. In Bezug auf die Auswirkungen auf den Menschen stellt Herr
Jordan noch einmal die Regelungen des Abstandsflächenerlasses vor."
- EWV vom 27.11.2012
zu TOP 3. Informationen zur Errichtung eines Bürgerwindparks
"Die Herren Jensen und Martensen stellen die Bedeutung eines Windernergieprojektes,
dessen Genehmigungsverfahren und die angedachte Bürgerbeteiligung dar.
Die entsprechende Präsentation ist der Internet-Seite des Amtes Schlei-Ostsee zu entnehmen.
Diverse Fragestellungen werden überwiegend durch Herrn Jensen beantwortet."
zu TOP 4. Anträge aus der Einwohnerversammlung Anträge werden nicht gestellt.
-
GV vom 18.04.2013
zu TOP 8. Informationen zum Verfahrensstand Windenergie
(Teilnehmer Herr Marten Jensen und Sönke Martensen) "
"Aus der Zuhörerschaft wird Kritik an der Informationspolitik der
zukünftigen Windparkbetreiber laut. Nach den durchgeführten Einwohnerversammlungen hat es
bisher keine Information mehr über den Verfahrensstand gegeben." "
- GV vom 31.03.2014
zu TOP 3. Einwohnerfragestunde
"Innerhalb der Zuhörerschaft und der Gemeindevertretung ergibt sich eine Diskussion über die
Frage des Informationsflusses an die Bürger bezüglich des städtebaulichen Vertrages.
Auch seitens der Gemeindevertretung wird kritisiert, dass zum Vorhaben Windpark nur wenige
Informationen vorliegen, die weitergegeben werden können. Zur Anregung von Gemeindevertreterin
Fries, eine Einwohnerversammlung zur Information der Bürger durchzuführen, stellt
Gemeindevertreter Mordhorst klar, dass eine Einwohnerversammlung nur dann sinnvoll sei, wenn auch
konkrete Informationen vorliegen."
Kommentar:
- Unter TOP 4. "Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks" ist
zunächst keine Einwohnerfragestunde vorgesehen gewesen.
Das bedeutet, dass man von voernherein davon ausgegengen ist, dass von der Öffentlichkeit bei dem
vorhandenen Informationsstand keine Meinungsäußerung zu erwarten war.
- Das nachdrückliche Verlangen nach mehr Transparenz im Planungsverfahren kommt in den
Aussagen von Bürgern aus Loose seit dem 05.11.2012 zum Ausdruck.
-
Am 27.11.2012 geht die NEK in keiner Weise auf die
Wünsche der Bürger vom 05.11.2012 nach mehr Transparenz ein. Sie
lenken mit unbedeutenden Informationen von einer Öffentlichkeitbeteiligung im Planungsverfahren
ab.
Dann würde ja auch der Zeitplan der NEK bei der Realisierung ihres 30-Millionen-Anlageobjektes
gefährdet werden.
- Die NEK, vertreten durch die Herren Marten Jensen und Sönke Martensen, muss auf den Wunsch
nach mehr Transparenz und mehr Informationen in Gemeindeversammlungen nicht mehr reagieren, da
Öffentlichkeit und Gemeindevertretung, selbst bis zum 31.03.2014, immer noch guten Glaubens
sind, dass eine vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit der NEK möglich und zu erwarten
ist.
-
Was ist aus einer "Mitgestaltung der Planung durch Abschluss geeigneter Verträge"
vom November 2012 geworden?
Nach den letzten
Informationen vom 27.11.2012:
"Aktuelle Informationen zum Antrag der Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee GmbH - Juni
2014"
"Durch den Vorhabenträger wird überdies erklärt, dass im Zusammenhang
mit dem geplanten Vorhaben stets die Bürgerbeteiligung vorgesehen wurde und auch in Zukunft vorgesehen
ist."
Die NEK scheint ihr Vermarktungskonzept "Bürgerenergiepark" als 30-Millionen-Anlageobjekt
erfolgreich durchgesetzt zu haben.
Das in die NEK gesetzte Vertrauen der Gemeindevertreter
in ein faires Planungsverfahren ist nicht erfüllt worden.
Eike Hebeler, Tolsrüh, 24366 Loose
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