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N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 05.11.2012.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Klaus Gussinat
Ausschussmitglied Erich Leupold
Ausschussmitglied Hans-Heinrich Settgast

Abwesend sind:
stellvertr. Ausschussvorsitzender Michael Engel (entschuldigt )
Ausschussmitglied Hauke Harrs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Gerhard Feige
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Ansgar Herbst
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Burkhard Römer
Protokollführer/in Sylvia Boller
Verwaltung Norbert Jordan
Gast Kurt Jürgen Carl
Gast Marten Jensen
Gast Jürgen Kirberg
Gast Sönke Martensen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
  Beschlussvorlage - 21/2012
5. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
7. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Neu eingefügt wird als TOP Nr. 5 die „Einwohnerfragestunde“.
Der TOP Nr. 6 „städtebaulicher Vertrag für den Bürgerwindpark“ soll im nicht öffentlichen Teil beraten werden.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es liegen keine Änderungsanträge zur letzten Sitzungsniederschrift vor.


zu TOP 4. Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks
Beschlussvorlage - 21/2012

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) haben sich die Gemeinden Loose und Waabs im Rahmen von Beschlüssen der Gemeindevertretungen dazu entschieden, eine gemeinsame Eignungsfläche zu melden. Diese Fläche spiegelt sich im derzeit 2. Entwurf des Regionalplans wieder (Eignungsfläche Nr. 301).

Die Grundeigentümer haben sich zusammengeschlossen, mit dem Ziel, diese Fläche als Bürgerwindpark umzusetzen. Hierzu hat bereits am 13.09.2012 in Loose eine entsprechende Einwohnerversammlung stattgefunden. In Waabs ist diese für den 13.11.2012 geplant.

Derzeit ist es als nicht unwahrscheinlich zu bewerten, dass sich die gemeldete Potentialfläche auch in der Endfassung des Regionalplans widerspiegeln wird. In verschiedenen Gesprächen mit den Grundeigentümern sowie Vertretern der Gemeinden wurde zur Diskussion gestellt, wie die planungsrechtliche Sicherung dieser Fläche erfolgen soll. Folgende Möglichkeiten zeigen sich auf.
  • Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch
  • Aufstellung eines Flächennutzungsplanes
  • Aufstellung eines Flächennutzungsplanes mit einem ergänzenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan

Alle Planungen haben ihre Vorzüge. Wesentlichster Unterschied ist dabei der zeitliche Aspekt. Während beim Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf Monaten zu rechnen ist, kann ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung gebracht werden.
In einem Vertrag können Inhalte geregelt werden, die in einem Bauleitplan nicht geregelt werden können. Dies gilt aber auch anders herum.

Gerade jüngst wurde das Niedersächsische OVG geurteilt, dass ein städtebaulicher Vertrag, der an die Stelle der Entwicklungs- und Ordnungsfunktion der Bauleitplanung tritt und mit dem die Kommune die als erforderlich erachtete „Feinsteuerung“ der Windenergienutzung allein mit vertraglichen Mitteln zu bewirken versucht, mit der Ausgestaltung des Rechts der Bauleitplanung unvereinbar und daher unwirksam ist.

Die Verwaltung lässt derzeit prüfen, inwieweit sich dieses Urteil auf Loose und Waabs auswirkt. Ziel ist es, bis zur Sitzung eine entsprechende Rückmeldung zu erhalten. Fraglich ist wahrscheinlich nicht, ob eine Eignungsfläche ausschließlich mit einem städtebaulichen Vertrag abgesichert werden kann, sondern vielmehr mit welchem Inhalt dieser versehen werden darf.




Herr Jensen legt die Verfahrensschritte, der jetzt geltenden Rechtssituation, aus seiner Sicht dar. Er erklärt, dass will man vor 2014 mit dem Bau beginnen, so muss schnellstmöglich ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden. Wählt man das Instrument des städtebaulichen Vertrages, so koste dies einige 100.000,00 €, was die Betreibergesellschaft selber tragen will, bis die Planung erfüllt ist. Dazu gehört neben avifaunistischen Untersuchungen und Gutachten auch eine Bestellung der Windkraftanlagen (WKA) durch Vorrahmenverträge. Würde man dies nicht erreichen besteht die Gefahr, dass das Projekt nicht mehr nach dem alten EEG behandelt wird. Der Baubeginn muss also spätestens zum Ende des nächsten Jahres gemeldet werden. Dies ist mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages möglich.

Auf Nachfrage von Herrn Gussinat (Loose) erläutert Herr Jensen, dass sollte das Projekt nicht in den Geltungsbereich des EEG 2014 gelangen, eine Finanzierung wahrscheinlich nicht mehr möglich wäre.

Herr Jensen erläutert Frau Noth-Stöcks (Waabs) auf Nachfrage, dass es ein gängiges Verfahren ist, erst einen städtebaulichen Vertrag zu schließen und im Anschluss Bauleitplanung zu betreiben. Wichtig ist es, dass das Projekt vor 2014 begonnen wird. Er erläutert zudem, dass es nicht ausreicht, einen Nachweis bezüglich des gemeindlichen Einvernehmens zu erbringen. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLuR) verlangt, dass im Verfahren zumindestens die erste oder gar zweite Auslegung abgeschlossen ist, damit der Antrag seitens des LLuR überhaupt angenommen wird.

Herr Jensen teilt mit, dass man eine einvernehmliche Planung mit der Gemeinde erreichen möchte. Dies will man zeitlich unabhängig von der Freigabe der Eignungsflächen erreichen.

Herr Jordan von der Verwaltung erklärt, dass der Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen. Welche Bauleitplanung zur Sicherung des Windparks herangezogen wird, liegt in der Entscheidung der Gemeinde. Bezüglich der Umsetzung und dessen Aufwand ist es sinnvoll, wenn sich beide Gemeinden (Loose und Waabs) auf ein Instrument verständigen bzw. einigen können; dabei handelt es sich aber nicht um ein „muss“, da die Entscheidung bei jeder Gemeinde selber liegt.
Die Gemeinde hat die Möglichkeit zwischen dem Flächennutzungsplanes (F-Plan), dem Bebauungsplanes (B-Plan), hier insbesondere dem vorhabenbezogene B-Plan und bzw. oder dem städtebaulichen Vertrag zu wählen.

Zu beachten ist, dass sich aus aktueller Rechtslage sowie jüngster Rechtsprechung ergibt, dass alles was die Gemeinde durch Bauleitpläne regeln kann nicht Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages werden darf. Ein städtebaulicher Vertrag darf somit nur die Dinge regeln, die nicht durch einen Bauleitplan festsetzbar sind. Geht es z. B. um die Höhe oder den Standort der Anlage bedarf es konkreter Bauleitplanung (so die aktuelle Rechtsprechung). Bei der Wahl des Instrumentes stellt sich also die Frage, was die Gemeinde konkret zu regeln beabsichtigt. Die Flächen stehen durch den Regionalplan bereits fest. Jede Gemeinde muss sich an dieser Stelle fragen, wie offen sie ist. Kann sie die maximal mögliche Höhe für WKA akzeptieren oder soll eine andere Höhe bestimmt werden. Herr Jensen ergänzt, dass es Grundsatzbedingungen bezüglich Abstandsflächen, Schallemmission usw. gibt. Herr Jordan teilt mit, dass ebenso zu prüfen ist, ob es noch weitere Dinge gibt, die die Gemeinde für sich festlegen möchte. Danach muss die Wahl zwischen einem städtebaulichen Vertrag oder Bauleitplanung getroffen werden. Ebenso ist eine Kombination beider Instrumente möglich. Herr Jordan erklärt, dass sollte sich die Gemeinde dafür entscheiden erst Bauleitplanung zu betreiben und im Anschluss einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, so kann das Problem des zeitlichen Verzuges zum Tragen kommen. Alleine das Innenministerium hat gesetzlich drei Monate Zeit eine Genehmigung auszusprechen. Würden sich alle Verfahrensschritte der einzelnen Behörden, welche beteiligt werden müssen hinziehen, könnte das Projekt eventuell nicht mehr in den Genuss der zurzeit geltenden EEG-Förderung gelangen. Eine Änderung steht im Jahre 2014 an.

Auf Nachfrage von Herrn Mordhorst (Loose), was die Bauleitplanung genau bietet, teilt Herr Jordan mit, dass sowohl Fläche als auch Höhe der WKA im F-Plan festgesetzt werden können, alles andere aber über eine verbindliche Bauleitplanung laufen muss.

Herr Jensen erklärt, dass man sich bereits jetzt mit der Gemeinde über genaue Maße, wie die Höhe einigen möchte. Es würde dann auch nur solch ein entsprechender Bauantrag eingereicht werden. Im Vorwege kann man dann den städtebaulichen Vertrag schließen, in dem die Gemeinde ihr Einvernehmen generell zum Bauantrag erklärt. Auf Nachfrage, was passiert, wenn der abgesprochene Bauantrag später vom LLuR abgelehnt wird, erklärt Herr Jordan, dass die Gemeinde wenig Möglichkeiten zur Ablehnung eines neuen Bauantrages hat, da sie ihr Einvernehmen, wie bereits erwähnt, vorab in dem städtebaulichen Vertrag erklärt hätte.

Herr Kruse (Waabs) fügt dem Gespräch hinzu, dass aus Gemeindesicht bei einer Bauleitplanung alle Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligt werden. Daneben haben die Bürger in diesem Verfahren die Möglichkeit sich zu äußern. Bei einem städtebaulichen Vertrag würde so eine Beteiligung nicht stattfinden. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Gemeinde etwas Neues schafft; die Bürger hierbei aber nicht beteiligt. Herr Jordan bejaht dies und erläutert, dass ein städtebaulicher Vertrag lediglich zwischen den Vertragspartein geschlossen wird. Betrachtet man das Ganze etwas aufweichender, so könnte man feststellen, dass die Bürger bezüglich der „Ob-Frage“ zur Windenergie durch die Reginoalplanung (Teilfortschreibung) beteiligt worden sind. Selbstverständlich ist eine Bürgerbeteiligung bei einer konkreten Bauleitplanung etwas anderes.

Herr Schaldach (Waabs) teilt mit, dass die Gemeinde sich grundsätzlich für Windenergie ausspricht. Er ist allerdings davon überzeugt, dass man sich für eine konkrete Bauleitplanung (F- oder B-Planung) entscheiden sollte und den städtebaulichen Vertrag als Ergänzung hinzu schalten könnte; auch dann wenn es hierdurch zeitliche Verzögerungen gibt. Die Gemeinde muss sich ein Stück weit absichern.

Herr Jensen bittet nochmals darum eine Aussage bezüglich der Höhe der WKA zu erhalten, damit entsprechende Planungen vorbereitet werden können. Er würde dann anbieten einen Ortstermin einzurichten, an dem die Bürger teilnehmen können. Bei diesem Termin soll den Bürgern die Möglichkeit geboten werden, entsprechende Anlagen zu besichtigen. So könnte sich jeder ein eigenes Bild bezüglich der Dimensionen einer solchen Anlage machen.

Frau Noth-Stöcks (Waabs) lenkt mit dem Vorschlag für die Gemeinde Waabs ein, wonach eine F- oder B-Planung mit einem städtebaulichen Vertrag parallel geschaltet wird. Nur so gibt man den Bürgern die Möglichkeit einer entsprechenden Beteiligung.

Herr Feige (Loose) teilt mit, dass die Gemeinde Losse ein Schreiben an alle Bürger rausgeschickt hat, in dem eine mögliche Beteiligung an einem Bürgerwindpark abgefragt wurde. Hier hat es insgesamt 62 Rückläufer gegeben, wovon sich 60 dafür und nur zwei dagegen aussprachen. Da jeder Bürger die Möglichkeit hatte sich zu beteiligen, kann man von einem positiven Stimmergebnis sprechen.

Frau Dittmann-Valerio (Loose) erklärt, dass man als Gemeinde auch etwas Vertrauen in den Betreiber stecken muss, damit entsprechende Vergütungsansprüche noch gesichert werden können. Zieht man das Ganze unnötig in die Länge, hat am Ende niemand mehr etwas davon.

Herr Settgast (Loose) erkundigt sich bei Herrn Jordan, ob Regelungen zum Lärmschutz Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages sein könnten. Herr Jordan erwidert hierauf, dass es entsprechende gesetzliche Lärmschutzgrenzen gibt. Will die Gemeinde etwas hierüber hinaus regeln, so geht es seiner Auffassung nach nur über konkrete Bauleitplanung; nicht aber mit einen städtebaulichen Vertrag.

Auf Rückfrage von Herrn Settgast (Loose) bezüglich Infraschallmessung antwortet Herr Jensen, dass Infraschall biologisch und technisch nicht nachweisbar bzw. messbar ist. Herr Jensen weist in diesem Zuge noch einmal daraufhin, dass die Fläche bezüglich Windkraft bereits durch die Regionalplanung festgelegt sind. Es geht somit nur noch um die Höhe, auf die man sich doch im Vorwege einigen könnte, um nicht unnötig Zeit verstreichen zu lassen.

Herr Haller (Waabs) teilt mit, dass solle es schnell gehen, die Gemeinden sich für einen städtebaulichen Vertrag entscheiden müssten. Er fragt, ob bei einem solchen Vertrag im Vorwege eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vorgeschaltet werden kann. Herr Jordan erklärt, dass solange kein politischer Aufstellungsbeschluss für einen F-Plan oder B-Plan besteht, man die Bürger zwar anhören kann, eine Beteiligung aber nicht erforderlich ist.

Herr Steinacker (Waabs) teilt mit, dass eine Einwohnerversammlung zum Thema Windkraft am 13.11.2012 stattfindet. Sei es der Fall, dass man über einen F-Plan nur die Flächen und die Höhe der WKA bestimmen kann, wobei die Flächen bereits durch den Regionalplan festgsetzt sind, spricht er sich für einen städtebaulichen Vertrag aus. Sollte sich bei der Bürgerversammlung am 13.11.2012 etwas garvierend anderes ergeben, kann die Gemeindevertretung die Empfehlung des Bauausschusses immer noch ändern.
Herr Jordan weist nochmals darauf hin, dass eine Befragung im Vorwege eine reine Meinungsabfrage ohne Rechtswirkung darstellt.

Auf die konkrete Nachfrage von Herrn Jordan was genau benötigt wird, teilt Herr Jensen mit, dass ein Beschluss darüber zu fassen ist, ob ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird oder nicht. Zudem ist die Erklärung der Gemeinde in einem städtebaulichen Vertrag erforderlich, in welcher diese ihr Einvernehmen zur Planung erteilt. Ebenfalls ist es sinnvoll, wenn die Gemeinde sich auf eine Höhe der WKA verständigen könnte, damit ein entsprechender Bauantrag vorbereitet und eingereicht werden kann.


Beschluss:

Die im Gemeindegebiet Loose befindliche Eignungsfläche soll durch folgendes Instrument planungsrechtlich gesichert werden:
  1. Vorab durch den städtebaulichen Vertrag.
  2. Nachgeschaltet durch Bauleitplanung.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde

Herr Stefan Nielsen äußert seine Bedenken zur Windkraft und klagt über einen mangelnden und nicht ausreichenden Informationsfluss.

Frau Annegret Wille lenkt ein und erklärt, dass extreme Lärmbelästigung von solchen Anlagen ausgehen.

Frau Tanja Hansen teilt mit, dass auch wenn die gesetzlichen Abstandsflächen zur Wohnbebauung eingehalten werden, die Menschen dennoch extremen Einschränkungen unterliegen. Sie fühlt sich nicht ausreichend informiert.

Herr Jordan von der Verwaltung macht noch einmal deutlich, dass es im Hinblick auf die Regionalplanung nicht mehr darum geht, „ob“ Windenergie kommt, sondern nur noch um das „Wie“. Ein Ausschluss von Windenergie ist also nicht mehr möglich.

Frau Heidi Koch-Mehlert erklärt, dass in spätestens drei Wochen eine entsprechende Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft stattfinden muss.

Herr Stefan Nielsen erkundigt sich, ob die Möglichkeit eines Bürgerentscheides besteht. Herr Jordan erklärt dazu, dass es sich um Bauleitplanung handelt (auch der städtebauliche Vertrag), so dass ein Bürgerentscheid seines Erachtens nicht möglich ist.

Herr Dieter Detlefsen erklärt, dass sollte der 800-Meter Abstand nicht eingehalten werden, er mit einer einstweiligen Verfügung gegen das Verfahren vorgehen wird; auch wenn sich dadurch alles zeitlich verzögern würde.

Herr Schaldach weist darauf hin, dass das Verfahren bereits seit über drei Jahren läuft und man sich hätte im Vorwege informieren müssen.

Frau Lisa Bock-Koch spricht sich für Windkraft aus.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 7. Bekanntgaben

Die Bekanntgabe entfällt, da niemand aus der Öffentlichkeit mehr anwesend ist.



Sylvia Boller  Klaus Gussinat 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender