Der geplante "Bürgerenergiepark" in Loose

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(Hervorhebungen in Originalquellen nicht vorhanden)

1. Antrag zur Einwohnerversammlung vom 17.7.2014
(Änderung des Antrages vom 1.7.2014)
Der Antrag wurde in der Einwohnerversammlung auch mündlich vorgetragen.

Die Gemeinde Loose möge eine Veränderungssperre über das laufende Planungsvorhaben "Bürgerenergiepark" Loose/Waabs beschließen, da das für die Wirksamkeit des städtebaulichen Vertrages erforderliche gemeindliche Einvernehmen mit den Planungsträgern nicht mehr gegeben ist. Die Gemeinde will dann zukünftig aus städtebaulicher Sicht die Windenergienutzung auf der Windeignungsfläche 301 selbst steuern.


Begründungen:

Entwurf zum städtebaulichen Vertrag

Am 13.9.2012 ist von der damaligen NEK u.a. die Windeignungsfläche im rechten oberen Bild der Öffentlichkeit präsentiert worden. ( Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee)
Das Amt Schlei-Ostsee hat diese Fläche als historisch betrachtet und die neue Fläche 301 vorgestellt. ( Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft)

In der öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 05.11.2012, in Anwesenheit der NEK, wird auf die Windeignungsfläche 301 hingewiesen. In der Beschlussvorlage 21/12 heißt es:

"Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) haben sich die Gemeinden Loose und Waabs im Rahmen von Beschlüssen der Gemeindevertretungen dazu entschieden, eine gemeinsame Eignungsfläche zu melden. Diese Fläche spiegelt sich im derzeit 2. Entwurf des Regionalplans wieder (Eignungsfläche Nr. 301)."
"Am 27.11.2012 wurde im Rahmen einer weiteren Einwohnerversammlung durch die Gemeinde sowie verschiedene Referenten über den aktuellsten Sachstand sowie die Möglichkeiten der Bildung eines Bürgerwindparks informiert. Nachstehend können Sie die Vorträge der Referenten einsehen." (Amt-Schlei-Ostsee, Bürgerwindpark)

Folgender Standortplan mit Windkrafträdern (WKA) auf der Windeignungsfläche wurde von der NEK der Öffentlichkeit vorgestellt (" Vortrag der Fachplaner"):

Auf dieser Veranstaltung gab es auch einen Vortrag des Amtes Schlei-Ostsee - Stand der Planung über die neue: Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft

Wie im Vergleich der beiden Pläne oben zu erkennen ist, weichen beide Windeignungsflächen im südlichen und im nördlichen Teil so voneinander ab, dass der ursprüngliche Standortplan nicht mehr realisiert werden kann, wenn die zu installierende Megawattleistung beibehalten werden soll.

Zu diesen Veranstaltungen, am 27.11.2012 und am 5.11.2012, muss der NEK schon der Entwurf eines neuen Standortplans für die Eignungsfläche 301 vorgelegen haben. So sollten im nördlichen Teil der Fläche jetzt zwei WKA aufgestellt werden.
Eine Bekanntgabe dieses neuen Standortplans hätte die Akzeptanz der Außenanlieger zu der Windparkplanung gefährden können, da nach dem neuen Plan wesentlich höhere Beeinträchtigungen der Bürger im Außenbereich von Loose zu erwarten gewesen wären.

So wurde der neue Standortplan vor der Öffentlichkeit bis zum Juni 2014 geheim gehalten.

Die NEK hat damit die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit von Loose vorsätzlich bei der Anbahnung des Rechtsgeschäftes: städtebaulicher Vertrag getäuscht.

Jetzt kann auch nachvollzogen werden, warum die NEK die Forderungen der Öffentlichkeit nach mehr Transparenz im Planungsvorhaben nicht erfüllen konnte.

Nach einem ausführlichen Telefonat mit Herrn Tasch aus der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Hoolstein am 16.7.2014 ist für die Durchführung des städtebaulichen Vertrages "ein gemeindliches Einvernehmen" der Vertragsparteien erforderlich.
In § 19 (1) wird das auch verlangt: "Die Parteien verpflichten sich zu vertrauensvoller Zusammenarbeit."

Herr Tasch meint, dass im vorliegenden Fall, der städtebauliche Vertrag ist noch nicht unterzeichnet, durchaus eine Veränderungssperre von der Gemeinde beschlossen werden kann, wenn ein gemeindliches Einvernehmen mit den Planungsträgern nicht mehr vorliegt. Das muss begründet werden.

Es sollte dann ein Aufstellungsbeschluss mit dem Ziel erfolgen, die Windenergienutzung aus städtebaulicher Sicht selbst steuern zu wollen.
Die Gemeinde stellt dann einen eigenen F-Plan und einen B-Plan auf, mit denen sie so auf Standorte der WKA und ihre Abstände zwischen WKA und Wohngebäuden im Innen- und Außenbereich Einfluss nehmen kann.

Für eine umfassende Auskunft schlägt Herr Tasch hier besonders Herr Goede aus der Bauabteilung des Innenministeriums vor. (Tel.:0431-988-2784 oder 2782)

Es muss schnell gehandelt werden, wenn das LLUR zur Stellungnahme zum eingereichten Bauantrag auffordert.

Eike Hebeler, Tolsrüh, 24366 Loose