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N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 31.03.2014.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.45 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige
2. stellvertr. Bürgermeisterin Daniela Dittmann-Valerio
Gemeindevertreter Michael Engel
Gemeindevertreter/in Britta Fries
Gemeindevertreter Mike Gollan
Gemeindevertreter Lothar Jöns
Gemeindevertreter/in Bettina Lassen
Gemeindevertreter Erich Leupold
Gemeindevertreter Hans-Uwe Messerschmidt
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst
Gemeindevertreter Manfred Peters
Gemeindevertreter Burkhard Römer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Einwohnerfragestunde
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Loose
  Beschlussvorlage - 1/2014
9. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 2/2014
10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
  Beschlussvorlage - 8/2014
11. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 9/2014
12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 5/2014
13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 4/2014
14. Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby "Windpark Rieseby"
  Beschlussvorlage - 6/2014
15. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 3/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Gemeindevertreter Manfred Peters erklärt, dass er sein Mandat im Bau- und Umweltaussuchss mit sofortiger Wirkung niederlegt.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 16 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Einwohnerfragestunde

Aus der Einwohnerschaft wird darauf hingewiesen, dass die letzte Straßenlampe im Bereich Osterhof defekt ist und dass dringend etwas bezüglich der Schlaglöcher in der Liebesallee passieren müsste.

Auf Hinweis aus der Einwohnerschaft wird der Bauausschuss sich auf der nächsten Sitzung mit der Thematik des Streichens der Fenster und Türen und der südlichen Außenwand im Kindergarten beschäftigen.

Bezüglich der Problematik des Hundekots im Dorf wird die Verwaltung gebeten, die Hundehalter noch einmal schriftlich auf ihre Pflichten hinzuweisen.

Auf Nachfrage erläutert der Bürgermeister noch einmal den Weg, einen Antrag auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung zu setzen. Dieser sollte gerne mit 2 Wochen Vorlauf schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden. Er wird darauf angesprochen, dass bereits seit längerer Zeit ein Antrag zum Bürgerwindpark vorliegt, der bisher nicht in der Gemeindevertretung behandelt wurde. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass er dieses Schreiben nicht als Antrag gesehen hat.

Innerhalb der Zuhörerschaft und der Gemeindevertretung ergibt sich eine Diskussion über die Frage des Informationsflusses an die Bürger bezüglich des städtebaulichen Vertrages. Auch seitens der Gemeindevertretung wird kritisiert, dass zum Vorhaben Windpark nur wenige Informationen vorliegen, die weitergegeben werden können. Zur Anregung von Gemeindevertreterin Fries, eine Einwohnerversammlung zur Information der Bürger durchzuführen, stellt Gemeindevertreter Mordhorst klar, dass eine Einwohnerversammlung nur dann sinnvoll sei, wenn auch konkrete Informationen vorliegen.

Wehrführer Jöns nimmt den Hinweis auf, dass bei dem Alarm am Sonntag Feuerwehrkameraden aus dem Rosahler Weg mit überhöhter Geschwindigkeit zum Feuerwehrgerätehaus gefahren sind.

Gemeindevertreter Römer weist darauf hin, dass am Freitag die BBS vermietet ist und am Sonnabend dort eine Veranstaltung stattfindet. Er bittet darum, dass die Räume rechtzeitig frei sind. Der Bürgermeister wird sich um die Sache kümmern.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Die Tagesordnungspunkte der Ausschüsse sind größtenteils Gegenstand der heutigen Tagesordnung.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, ob es bezüglich der Streitigkeit über die Stromkosten der Schule eine neue Entwicklung gibt. Dieses wird vom Bürgermeister verneint.

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass das gefährliche Schlagloch bei der Ausfahrt zur B 203 immer noch vorhanden ist. Der Bürgermeister wird noch einmal die Straßenmeisterei informieren.

Gemeindevertreter Mordhorst weist darauf hin, dass der eingezäunte Blumenkübel vor der BBS sehr gefährlich ist. Der Bürgermeister wird sich um die Sache kümmern.

Gemeindevertreter Mordhorst fragt nach, ob die BBS für Trauerfeiern nach Beerdigungen von Looser Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieses in der Vergangenheit bereits so gehandhabt wurde.

Gemeindevertreter Engel weist darauf hin, dass das Schlagloch vor dem Haus Kans Kock dringen repariert werden muss. Der Bürgermeister wird sich um die Sache kümmern.

Gemeindevertreter Engel fragt nach den derzeitigen Baukosten für die Sanierung des Rentnerwohnheimes. Der Bürgermeister erklärt, dass die Kosten ohne die Dachsanierung derzeit bei rd. 58.000,- € liegen. Ob das Dach für die geplanten 20.000,- € gemacht werden kann, ist derzeit noch fraglich. Gegebenenfalls muss die Gemeindevertretung über die Angelegenheit noch einmal beraten.

Auf Nachfrage von Gemeindevertreterin Fries an Gemeindevertreter Römer bezüglich des Einstellens des gemeindlichen Veranstaltungskalenders auf der Homepage des Amtes erklärt Herr Peters, dass die Gemeinde nach einmaliger Registrierung die Termine dort selbst einpflegen kann.

Gemeindevertreter Römer weist darauf hin, dass die Erste Hilfe Tafel und der Verbandskasten der BBS nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Die Verwaltung wird sich um die Angelegenheit kümmern.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 8. Verpflichtung eines Gemeindevertreters in der Gemeindevertretung Loose
Beschlussvorlage - 1/2014

Der Gemeindevertreter Herr Hauke Harrs hat zum 01.01.2014 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt. Laut Liste der Christlich Demokratischen Union (CDU) ist Herr Mike Gollan als nächster Bewerber festgestellt worden. Er ist als Mitglied der Gemeindevertretung zu verpflichten.


Beschluss:

Herr Mike Gollan wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung zum Gemeindevertreter der Gemeinde Loose verpflichtet.


zu TOP 9. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 2/2014

Durch die Mandatsniederlegung von Herrn Hauke Harrs zum 01.01.2014 ist ein Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Mike Gollan wird als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl eines Mitgliedes in den Bau- und Umweltausschuss
Beschlussvorlage - 8/2014

Durch die Mandatsniederlegung im Bau- und Umweltausschuss von Herrn Manfred Peters zum 31.03.2014 ist ein Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Burkhard Römer wird als Mitglied in den Bau- und Umweltausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 9/2014

Durch die Mandatsniederlegung im Finanzausschuss von Herrn Burkhard Römer zum 31.03.2014 ist ein Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.


Beschluss:

Herr Manfred Peters wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 5/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Bürgerbegegnungsstätte

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Gerhard Feige

stellv. Wahlvorsteher: Hans-Jürgen Mordhorst

Schriftführerin:            Julia Jöns

stellv. Schriftführerin:            Daniela Dittmann-Valerio

Beisitzer:                        Hauke Lassen

Beisitzer:                        Peter Thiesen

Beisitzer:                        Mike Gollan

Beisitzerin:                        Vanessa Dittmann

Beisitzerin:                        Elisabeth Jöns

Beisitzerin:                        Bettina Lassen


zu TOP 13. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 4/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Loose zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Loose wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby "Windpark Rieseby"
Beschlussvorlage - 6/2014

Die Gemeinde Rieseby betreibt Bauleitplanung für die Errichtung eines Windparks östlich des Gutes Saxtorf. Es handelt sich hier um die
  • 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
  • vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nrn. 17.1 und 17.2
Im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden die Möglichkeit, die im Regionalplan dargestellten Flächen der Eignungsgebiete zu konkretisieren. Zur Sicherstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie zur aktiven Steuerung der Errichtung des Windparks hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, die B-Pläne Nr. 17.1 und 17.2 aufzustellen. Die Vorhabenträger beabsichtigen auf 2 Teilflächen einen Windpark mit 6 Windenergieanlagen und der entsprechenden Infrastruktur zu errichten.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Nachbargemeinden um eine erste Stellungnahme gebeten. Einer Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis Ende März wurde zugestimmt.


Beschluss:

Die Gemeinde Loose gibt folgende Stellungnahme ab:

Durch die Ausweisung von 2 Eignungsgebieten in der Nähe von Loose wird der Ort von Windkraftanlagen quasi in die Zange genommen. Windkraft ist gut! Die Frage ist nur: Zu welchem Preis?

Loose ist wie Holzdorf durch den Windpark in Rieseby direkt betroffen, weniger als der Ort Rieseby selbst.

Positiv ist zu bewerten, dass die öffentliche Bürgerbeteiligung und die Bereitstellung von Informationen von Riesebyer Seite sehr gut sind. Da tut sich Loose sehr viel schwerer.

Weiterhin sind die Bemühungen der Gemeinde Holzdorf, eine umfassende Stellungnahme zum geplanten Windpark abzugeben, hoch anzurechnen.
Grundsätzlich sollte sich die Gemeinde Loose den Bedenken, die in der Stellungnahme der Gemeinde Holzdorf aufgelistet werden und die Gemeinde Loose betreffen, anschließen.

Ob Loose und Holzdorf, wie vorgeschlagen, an den wirtschaftlichen Vorteilen der Anlagen in Rieseby beteiligt werden können, ist  sehr zweifelhaft.

Zum B-Plan 17.1: Das Planungsgebiet grenzt sehr eng an die Gemeindegrenzen (600m an Charlottenhof). Eine Anlage (WKA3) liegt mit dem Rotor außerhalb der zulässigen Fläche und damit weniger als 600m vom nächstgelegenen Wohngebäude in Charlottenhof entfernt. Warum? Ist das zulässig?

Die geplanten Anlagen sind mit 200m die höchsten Anlagen, die heute verfügbar sind. Die Auswirkungen dieser Größenordnung auf Mensch und Tier sind sehr schwer und ohne Fachwissen nicht einschätzbar. Es ist deshalb ein Gutachten der Umweltverträglichkeit unbedingt erforderlich, wie von Holzdorf gefordert.

Zum B-Plan 17.2: Die geplanten 2 Anlagen sind sehr viel weiter von Loose entfernt und beeinflussen direkt nur Holzdorf. Es sind aber hier dieselben allgemeingültigen Beeinträchtigungen für Mensch und Tier zu erwarten.

Leider hat es bisher nur eine offizielle Rückmeldung zur Aufforderung an die Bürger, ihre Bedenken zu äußern, gegeben.

Unsere Forderungen:

  • Lieber 6 große Anlagen, die insgesamt weniger Lärmbelastung erzeugen als 11 kleinere Anlagen, die i.a. lauter sind. Gibt es da Gutachten für? Vorteil von Anlagen mit 150m: unauffälligere Befeuerung: Keine roten Binden mit Dauerlicht, nur Turmbefeuerung

  • Kein Baustellenverkehr (über möglicherweise 2 Jahre) durch Loosau! Sollte das unvermeidbar sein, muss eine Ermittlung des Istzustands der Kreisstraße erfolgen, um nach Abschluss der Bauarbeiten eine Wiederherstellung durch den Betreiber durchzuführen.

  • Bedarfsgerechte Steuerung der Leuchtstärke (Nachtabsenkung), um die Belästigung in der Nacht zu minimieren

  • Umstellung auf bedarfsgerechte Befeuerung bei annäherndem Flugverkehr (sobald die Technik dafür verfügbar ist), um die Beeinträchtigung durch die Befeuerung auf ein Minimum zu reduzieren

  • Synchronisierung der Befeuerung mit den Anlagen in Loose (damit einheitliches Erscheinungsbild der insgesamt 11 Anlagen in Loose/Waabs und Rieseby).

  • Da (nach allgemein verfügbarer Literatur) bislang keine Untersuchungen zu möglichen Stresswirkungen der Kennzeichnung (Befeuerung) von WEA vorliegen, halten wir es für erforderlich, diese Auswirkungen in einem Gutachten zu untersuchen.

  • Hinsichtlich des Schattenwurfs wird Loose fast nicht beeinträchtigt (außer Kleinmoorbrücke). Dieser Punkt kann deshalb außer Acht gelassen werden

  • Bei der Schallprognose sieht die Sache anders aus. Charlottenhof liegt am Rande der 45dB-Schallgrenze. Die Belastung wird hier nicht unerheblich sein. Hinzu kommt, dass die betroffene Anlage WEA3 im Lageplan um einen halben Flügeldurchmesser außerhalb des Planbereiches liegt und damit der Abstand und die Lärmbelastung ansteigen dürften. Weiterhin betroffen sind Kleinmoorbrücke (Schwansenstraße 97) und Schwansenstraße 95), die im 35dB-Bereich liegen. Die Anlagen werden dort allerdings nicht unbedingt störend hörbar sein.

  • Von einer Looser Bürgerin und einem Bürger wurde bestätigt, dass sich Seeadler (erwachsene und junge Tiere) seit Weihnachten 2013 insgesamt 8x über Loose und nördlich von Loose gezeigt haben. Diese Tatsache muss im faunistischen Gutachten angemessen Berücksichtigung finden!


Berücksichtigt werden soll auch die Stellungnahme von Frau Stender die wie folgt lautet:

Ich (Ilse-Marie Stender, auf dem Land geboren und aufgewachsen) möchte als direkte Betroffene -Lüttrott, An der Au 82- zum Thema WKA-Rieseby meine Sichtweise, Ängste und Befürchtungen versuchen darzustellen und habe einen interessanten link beigefügt.

Ich denke, dass Windkraft keine schlechte Erfindung ist, aber muss es denn hier in dieser Dimension sein... in einer schützens- und erhaltenswerten Landschaft wie Schwansen es ist? Da wurde/wird Jahr um Jahr für den Erhalt seltener Großvögel (Seeadler) gekämpft und mit viel Mühe der Bestand wieder hochgepäppelt, um diesen Tieren und anderen (Rotmilan, Weihen, Kranich, Uhu...) jetzt den Lebensraum durch WKA in ein Gefahrengebiet umzuwandeln?! Lockt der Profit, ist die Natur plötzlich egal.


Landwirte werden "gekauft" und bekommen Wuchersummen für relativ! wenig Land...da ist kein  "ich-rette-die-Welt-Gedanke"  dahinter. Da geht es allein um den Gewinn. Sei es ihnen gegönnt, aber nicht zu Lasten der Natur und der Gesundheit der Menschen....auch wenn es relativ wenige Menschen betrifft, die man einfach übersieht. Dass diese Menschen, die plötzlich und ungewollt so nah an einer WKA  leben werden, gesundheitliche und wirtschaftliche Einbußen haben werden, wird übergangen...zum Wohle der Allgemeinheit?!?! Ich denke, zum Wohle einiger, die im Ministerium ordentlich Beziehungen haben spielen lassen, damit auf Schwansen auch einige Flächen mit WKA bestückt werden können.

Ich denke, es ist auch nicht die Belastung der WKA allein. Die Menschen auf dem Lande sind zunehmend einer Lärmbelästigung durch unsere Großbauern ausgesetzt, dass man sagen kann, dass das Maß einfach jetzt schon übervoll ist! Der landwirtschaftliche Straßenverkehr erzeugt durch ihre übergroßen Maschinen auf unseren kleinen Straßen schon Lärm/Geruch/Gefährdung genug, was kaum auszuhalten ist. Jetzt noch die Belastung durch die WKA mit -in der Dunkelheit- ständigem Blinken, hörbare und nicht hörbare Schallwellen, die sogar fast ungebremst durch Mauerwerk dringen. Über einen langen Zeitraum werden riesige LKW Baumaterialien durch unser Dorf befördern. Das ist unzumutbar.

Ich denke, dass ich als Vermieterin damit rechnen muss, dass sich meine Wohnungen schlechter vermieten lassen werden und sich der Wert des Hauses deutlich verringert wird. Wer gleicht das aus?

Ist es für die Entwicklung des sanften Tourismus förderlich, wenn sich in den schönsten Gegenden Schleswig-Holsteins riesige Räder am Horizont drehen? Ist damit jetzt der "Echte Norden" gemeint mit dem geworben werden soll?

Aber was mir richtig in der Seele wehtut und mich schmerzt, ist nicht die Angst vor gesundheitlichen Schäden und wirtschaftlichen Verlust, sondern der Frevel, der hier der Natur (Tier- u. Pflanzenwelt) auf dieser schönen Halbinsel Schwansen angetan wird! Und da ist es ganz egal ob die Anlagen in Rieseby, Loose oder Holzdorf stehen!

(...und dann gesellt sich noch die Bundesdebatte um die AKW und Kohlekraftwerke in meine Gedanken... Produzieren wir dann Öko-Strom, um ihn dann billig in Nachbarländer zu verkaufen, da wir dann zu viel haben oder schalten teure Anlagen einfach ab?)

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0CDsQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.windkraft-abstand.de%2Fapp%2Fdownload%2F4192430%2FDr.%2BFeuerbacher%2BGesundheitsgefahren.pdf&ei=lO8lU5mpHcTEtQaK1oCIBg&usg=AFQjCNG2XG4fXyT3D8PUfNrDzkr5izQKIQ&sig2=vX8oA3jHPdqH017NZi0E6Q&bvm=bv.62922401,d.Yms

Jetzt noch eine Bemerkung zum faunistischem Gutachten, das aussagt, dass sich angeblich der Seeadler kaum blicken lässt:

Wie oft waren diese Beobachter denn Vorort? Ich führe Buch über meine Beobachtungen und habe z.B. die Seeadler (erwachsene und junge Tiere) seit Weihnachten 2013  8x in ergreifend geringer Flughöhe (ca.15 + 30m) erlebt. Jedes Mal wieder ein Erlebnis, das Gänsehaut macht.

Berücksichtigt werden soll auch die Stellungnahme von Herrn Schäfer die wie folgt lautet:

Ein erschütterungsarmes Einbringen einer möglichen Tiefgründung der Windkraftanlagen muss sichergestellt werden.

Ferner fordert die Gemeinde Loose die Einhaltung eines Abstandes der Windkraftanlagen von 800 m zur nächstgelegenen Bebauung.



Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 3/2014

Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (Z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen

Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Ostsee-Schlei-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und das im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.


Beschluss:

Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinde entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt.


Ja-Stimmen :1
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Da die zukünftigen Betreiber der Windkraftanlagen nunmehr zugegen sind, gestattet der Bürgermeister, den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern noch einmal Fragen zu stellen.

Dabei werden Fragen zu folgenden Themen beantwortet:
  • Zuwegung
  • Anzahl der WKA
  • Anlagentyp
  • Gründung
  • Bürgerbeteiligung

Rechtsanwalt Boysen gibt noch einmal Erläuterungen zur der erfolgten Einigung zwischen den Betreibern und gibt bekannt, dass am heutigen Abend eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben wurde.

Innerhalb der Gemeindevertretung ergibt sich nunmehr eine Diskussion um die weitere Verfahrensweise. Letztendlich herrscht Einigkeit, dass eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden soll, wenn der Bauantrag mit allen Informationen vorliegt.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgaben

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.



Godber Peters  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister 



Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters 31.03.2014