Beschluss:
Die Gemeinde Loose gibt folgende Stellungnahme ab: Durch
die Ausweisung von 2 Eignungsgebieten in der Nähe von Loose wird der
Ort von Windkraftanlagen quasi in die Zange genommen. Windkraft ist gut!
Die Frage ist nur: Zu welchem Preis? Loose ist wie Holzdorf durch den Windpark in Rieseby direkt betroffen, weniger als der Ort Rieseby selbst. Positiv
ist zu bewerten, dass die öffentliche Bürgerbeteiligung und die
Bereitstellung von Informationen von Riesebyer Seite sehr gut sind. Da
tut sich Loose sehr viel schwerer. Weiterhin
sind die Bemühungen der Gemeinde Holzdorf, eine umfassende
Stellungnahme zum geplanten Windpark abzugeben, hoch anzurechnen. Grundsätzlich
sollte sich die Gemeinde Loose den Bedenken, die in der Stellungnahme
der Gemeinde Holzdorf aufgelistet werden und die Gemeinde Loose
betreffen, anschließen. Ob
Loose und Holzdorf, wie vorgeschlagen, an den wirtschaftlichen
Vorteilen der Anlagen in Rieseby beteiligt werden können, ist sehr
zweifelhaft. Zum
B-Plan 17.1: Das Planungsgebiet grenzt sehr eng an die Gemeindegrenzen
(600m an Charlottenhof). Eine Anlage (WKA3) liegt mit dem Rotor
außerhalb der zulässigen Fläche und damit weniger als 600m vom
nächstgelegenen Wohngebäude in Charlottenhof entfernt. Warum? Ist das
zulässig? Die
geplanten Anlagen sind mit 200m die höchsten Anlagen, die heute
verfügbar sind. Die Auswirkungen dieser Größenordnung auf Mensch und
Tier sind sehr schwer und ohne Fachwissen nicht einschätzbar. Es ist
deshalb ein Gutachten der Umweltverträglichkeit unbedingt erforderlich,
wie von Holzdorf gefordert. Zum
B-Plan 17.2: Die geplanten 2 Anlagen sind sehr viel weiter von Loose
entfernt und beeinflussen direkt nur Holzdorf. Es sind aber hier
dieselben allgemeingültigen Beeinträchtigungen für Mensch und Tier zu
erwarten. Leider hat es bisher nur eine offizielle Rückmeldung zur Aufforderung an die Bürger, ihre Bedenken zu äußern, gegeben. Unsere Forderungen: Lieber
6 große Anlagen, die insgesamt weniger Lärmbelastung erzeugen als 11
kleinere Anlagen, die i.a. lauter sind. Gibt es da Gutachten für?
Vorteil von Anlagen mit 150m: unauffälligere Befeuerung: Keine roten
Binden mit Dauerlicht, nur Turmbefeuerung Kein
Baustellenverkehr (über möglicherweise 2 Jahre) durch Loosau! Sollte
das unvermeidbar sein, muss eine Ermittlung des Istzustands der
Kreisstraße erfolgen, um nach Abschluss der Bauarbeiten eine
Wiederherstellung durch den Betreiber durchzuführen. Bedarfsgerechte Steuerung der Leuchtstärke (Nachtabsenkung), um die Belästigung in der Nacht zu minimieren Umstellung
auf bedarfsgerechte Befeuerung bei annäherndem Flugverkehr (sobald die
Technik dafür verfügbar ist), um die Beeinträchtigung durch die
Befeuerung auf ein Minimum zu reduzieren Synchronisierung
der Befeuerung mit den Anlagen in Loose (damit einheitliches
Erscheinungsbild der insgesamt 11 Anlagen in Loose/Waabs und Rieseby). Da
(nach allgemein verfügbarer Literatur) bislang keine Untersuchungen zu
möglichen Stresswirkungen der Kennzeichnung (Befeuerung) von WEA
vorliegen, halten wir es für erforderlich, diese Auswirkungen in einem
Gutachten zu untersuchen. Hinsichtlich
des Schattenwurfs wird Loose fast nicht beeinträchtigt (außer
Kleinmoorbrücke). Dieser Punkt kann deshalb außer Acht gelassen werden Bei
der Schallprognose sieht die Sache anders aus. Charlottenhof liegt am
Rande der 45dB-Schallgrenze. Die Belastung wird hier nicht unerheblich
sein. Hinzu kommt, dass die betroffene Anlage WEA3 im Lageplan um einen
halben Flügeldurchmesser außerhalb des Planbereiches liegt und damit der
Abstand und die Lärmbelastung ansteigen dürften. Weiterhin betroffen
sind Kleinmoorbrücke (Schwansenstraße 97) und Schwansenstraße 95), die
im 35dB-Bereich liegen. Die Anlagen werden dort allerdings nicht
unbedingt störend hörbar sein. Von
einer Looser Bürgerin und einem Bürger wurde bestätigt, dass sich
Seeadler (erwachsene und junge Tiere) seit Weihnachten 2013 insgesamt 8x
über Loose und nördlich von Loose gezeigt haben. Diese Tatsache muss im
faunistischen Gutachten angemessen Berücksichtigung finden!
Berücksichtigt werden soll auch die Stellungnahme von Frau Stender die wie folgt lautet: Ich
(Ilse-Marie Stender, auf dem Land geboren und aufgewachsen) möchte als
direkte Betroffene -Lüttrott, An der Au 82- zum Thema WKA-Rieseby meine
Sichtweise, Ängste und Befürchtungen versuchen darzustellen und habe
einen interessanten link beigefügt. Ich denke, dass Windkraft keine schlechte Erfindung ist, aber muss es denn hier in dieser Dimension
sein... in einer schützens- und erhaltenswerten Landschaft wie
Schwansen es ist? Da wurde/wird Jahr um Jahr für den Erhalt seltener
Großvögel (Seeadler) gekämpft und mit viel Mühe der Bestand wieder
hochgepäppelt, um diesen Tieren und anderen (Rotmilan, Weihen, Kranich,
Uhu...) jetzt den Lebensraum durch WKA in ein Gefahrengebiet
umzuwandeln?! Lockt der Profit, ist die Natur plötzlich egal. Landwirte
werden "gekauft" und bekommen Wuchersummen für relativ! wenig Land...da
ist kein "ich-rette-die-Welt-Gedanke" dahinter. Da geht es
allein um den Gewinn. Sei es ihnen gegönnt, aber nicht zu Lasten der
Natur und der Gesundheit der Menschen....auch wenn es relativ wenige
Menschen betrifft, die man einfach übersieht. Dass diese Menschen, die
plötzlich und ungewollt so nah an einer WKA leben werden,
gesundheitliche und wirtschaftliche Einbußen haben werden, wird
übergangen...zum Wohle der Allgemeinheit?!?! Ich denke, zum Wohle
einiger, die im Ministerium ordentlich Beziehungen haben spielen lassen,
damit auf Schwansen auch einige Flächen mit WKA bestückt werden können.
Ich
denke, es ist auch nicht die Belastung der WKA allein. Die Menschen auf
dem Lande sind zunehmend einer Lärmbelästigung durch unsere Großbauern
ausgesetzt, dass man sagen kann, dass das Maß einfach jetzt schon
übervoll ist! Der landwirtschaftliche Straßenverkehr erzeugt durch ihre
übergroßen Maschinen auf unseren kleinen Straßen schon
Lärm/Geruch/Gefährdung genug, was kaum auszuhalten ist. Jetzt noch die
Belastung durch die WKA mit -in der Dunkelheit- ständigem Blinken,
hörbare und nicht hörbare Schallwellen, die sogar fast ungebremst durch
Mauerwerk dringen. Über einen langen Zeitraum werden riesige LKW
Baumaterialien durch unser Dorf befördern. Das ist unzumutbar. Ich
denke, dass ich als Vermieterin damit rechnen muss, dass sich meine
Wohnungen schlechter vermieten lassen werden und sich der Wert des
Hauses deutlich verringert wird. Wer gleicht das aus? Ist
es für die Entwicklung des sanften Tourismus förderlich, wenn sich in
den schönsten Gegenden Schleswig-Holsteins riesige Räder am Horizont
drehen? Ist damit jetzt der "Echte Norden" gemeint mit dem geworben
werden soll?
Aber
was mir richtig in der Seele wehtut und mich schmerzt, ist nicht die
Angst vor gesundheitlichen Schäden und wirtschaftlichen Verlust, sondern
der Frevel, der hier der Natur (Tier- u. Pflanzenwelt) auf dieser
schönen Halbinsel Schwansen angetan wird! Und da ist es ganz egal ob die
Anlagen in Rieseby, Loose oder Holzdorf stehen! (...und
dann gesellt sich noch die Bundesdebatte um die AKW und Kohlekraftwerke
in meine Gedanken... Produzieren wir dann Öko-Strom, um ihn dann billig
in Nachbarländer zu verkaufen, da wir dann zu viel haben oder schalten
teure Anlagen einfach ab?) http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=0CDsQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.windkraft-abstand.de%2Fapp%2Fdownload%2F4192430%2FDr.%2BFeuerbacher%2BGesundheitsgefahren.pdf&ei=lO8lU5mpHcTEtQaK1oCIBg&usg=AFQjCNG2XG4fXyT3D8PUfNrDzkr5izQKIQ&sig2=vX8oA3jHPdqH017NZi0E6Q&bvm=bv.62922401,d.Yms Jetzt noch eine Bemerkung zum faunistischem Gutachten, das aussagt, dass sich angeblich der Seeadler kaum blicken lässt: Wie
oft waren diese Beobachter denn Vorort? Ich führe Buch über meine
Beobachtungen und habe z.B. die Seeadler (erwachsene und junge Tiere)
seit Weihnachten 2013 8x in ergreifend geringer Flughöhe (ca.15 +
30m) erlebt. Jedes Mal wieder ein Erlebnis, das Gänsehaut macht. Berücksichtigt werden soll auch die Stellungnahme von Herrn Schäfer die wie folgt lautet:
Ein erschütterungsarmes Einbringen einer möglichen Tiefgründung der Windkraftanlagen muss sichergestellt werden. Ferner fordert die Gemeinde Loose die Einhaltung eines Abstandes der Windkraftanlagen von 800 m zur nächstgelegenen Bebauung.
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