Eike Hebeler
Tolsrüh 95
24366 Loose
E-Mail: eike-hebeler@t-online.de
Tel.: 04358/1084
Loose, d. 18.11.2014 An die Staatsanwaltschaft Kiel
z. Hd. Herrn OStA Schulze-Ziffer
Schützenwall 31
24114 Kiel
Betr.:
Strafverfolgung mit Bezug auf die Projektierung eines Windparks in Loose
mit ergänzenden und erweiterten Unterlagen zu meinem Schreiben an den
Anti-Korruptionsbeauftragten.
Ich bitte die Handlungsweisen der Gesellschafter Marten Jensen und Sönke Martensen von der
NaturEnergieKonzept GmbH, im Folgenden mit NEK bezeichnet, und dem Bauamt Schlei-Ostsee in
Eckernförde mit Bezug auf die Projektierung eines Windparks in Loose/Waabs als renditestarkes
30-Millionen-Anlageobjekt strafrechtlich zu verfolgen.
Begründung:
Ausgangslage
- Die Gemeindevertreter aus Loose sind ehrenamtlich tätig und besitzen im Rahmen ihrer
Planungshoheit mit Bezug auf Rahmenbedingungen bei der Realisierung eines 30-Millionen-Anlageobjektes
als Windpark in ihrem Gemeindegebiet in keiner Weise Kenntnisse über u.a.:
- die Rechtslage der Bundes- und Landesgesetzgebung,
- bestehende zur Anwendung in Frage kommenden Verordnungen und Durchführungsbestimmungen im Land
Schleswig-Holstein,
- Handlungsabläufe bei der Errichtung eines Windparks,
- juristische Eingriffsmöglichkeiten zur Durchsetzung politischer Absichten in einer
Gemeinde,
- Erfahrungen anderer Gemeinden bei der Errichtung ihres Windparks und
- die Einbindung des Bürgerwillens in den Planungsprozess.
- Um die Planungshoheit der Gemeindevertreter aus Loose bei der Projektierung des Windparks in
Loose/Waabs verantwortungsvoll ausüben zu können, muss das Bauamt
Schlei-Ostsee
- die Gemeindevertreter auf Gestaltungsmöglichkeiten bei dem Planungsvorhaben
hinweisen,
- den Gestaltungswillen der Gemeindevertreter durch die Einbindung in den Planungsprozess
fördern und
- durch ein umfassendes Informationsangebot die Gestaltungsfähigkeit der Gemeindevertreter
ermöglichen.
In meinem Schreiben an
alle Fraktionsvorsitzenden der im Landtag von Schleswig - Holstein vertretenen Parteien habe ich
die Gegebenheiten im Rahmen der Ausübung der Planungshoheit der Gemeinde Loose bei der
Projektierung ihres Windparks dargelegt.
(Siehe Anlage
Planungshoheit!)
-
Die Gemeindevertreter sind hinsichtlich ihrer Entscheidungsbefugnis bei der Projektierung des
Windparks vollständig abhängig von den Vorgaben des Bauamtes Schlei-Ostsee. So müssen
die Gemeindevertreter darauf vertrauen, dass das Bauamt:
- alle erforderlichen Kenntnisse der Rechtslage bei der Projektierung eines
30-Millionen-Anlageobjektes hat,
- alle erforderlichen Informationen bei dem beabsichtigten Planungsvorhaben zur Verfügung
stellt,
- zu einem dauerhaften zeitnahen Informationsfluss zwischen Bauamt und Gemeindevertreter in der Lage
ist,
- eine Beratung der Gemeindevertreter vollständig und unparteiisch vornimmt,
- bei Entwürfen von Beschlussvorlagen die Begründungszusammenhänge schlüssig
darstellt und
- vollständige Niederschriften anfertigt, die einen Beschluss nach der Beschlussvorlage für
die Öffentlichkeit nachvollziehbar darlegt.
- Es besteht der begründete Verdacht, dass das Bauamt Schlei-Ostsee bei der Projektierung des
Windparks Loose/Waabs zusammen mit der NEK vorsätzlich:
- Sachverhalte falsch oder unvollständig dargestellt oder bewusst unterdrückt hat,
- einen Ermessensmissbrauch vorgenommen hat,
- die Gemeindevertreter nicht unparteiisch beraten hat,
- seine Informationspflicht über das Projektvorhaben gegenüber den Gemeindevertretern und
der Öffentlichkeit nicht erfüllt hat,
- die Gemeindevertreter nicht auf bestehende Beschlüsse und Absichtserklärungen hingewiesen
hat und
- die Auswahl eines Gutachters für das Verwaltungsrecht nicht kritisch hinterfragt hat.
Weiter muss angenommen werden, dass das Bauamt mit der Kommunalaufsicht vereinbart hat, dass diese "keine
Rechtsverletzungen" bei der Projektierung des Windparks "erkennen" kann.
(Siehe: Kommunalaufsicht!)
Zum Fehlverhalten des Bauamtes bei der Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung in Loose/Waabs (Anlage 1) Es muss davon ausgegangen werden,
dass in der
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Loose vom 24.11.2011
(zu TOP 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft)
Beschlussvorlage -
24/2011
das Bauamt den Sachverhalt vorsätzlich falsch und unvollständig dargestellt hat:
- Es kommt in der Beschlussvorlage nicht zum Ausdruck, dass eine Planungs- und Betreibergesellschaft (NEK)
die Grundeigentümer dazu angeregt hat, einen Windpark auf ihren Flächen errichten zu lassen.
Es ist kaum vorstellbar, dass das Bauamt von diesem Sachverhalt keine Kenntnis gehabt hat.
- Es hat beim Ausweis von Windeignungsflächen in Schwansen für Privatpersonen keine
Möglichkeit gegeben, einen Antrag auf Aufhebung des "charakteristischen Landschaftsraumes" für Loose
ohne gemeindliche Zustimmung vor Ablauf der Frist zur Stellungnahme am 15.11.2011 beim Innenministerium
rechtswirksam einzureichen.
- So konnte das Melden von Windeignungsflächen in Loose durch Privatpersonen an das
Innenministerium auch ohne eine gemeindlichen Stellungnahme rechtswirksam nicht vorgenommen
werden.
- Mit der Meldung von Windeignungsflächen beim Innenministerium musste die Gemeinde Loose also
von den Grundeigentümern schriftlich gebeten werden, eine gemeindliche Stellungnahme mit einer Zustimmung
zu den gemeldeten Windeignungsflächen abzugeben.
Ohne Rücksprache von Gemeindevertretern mit den Grundeigentümern, bei der die NEK als
zukünftiger Planungsträger genannt werden musste, ist das Verfahren kaum vorstellbar.
Eine Übereinkunft über die weitere Vorgehensweise musste zwischen dem Bauamt
Schlei-Ostsee, wenigstens einem Gemeindevertreter aus Loose und der NEK als Vertreter der
Grundeigentümer so erfolgen, dass das Bauamt als Exekutivorgan "die Flächen
vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme fristgerecht mit angemeldet" hat. Die
Gemeindevertretung als Legislative sollte diese Stellungnahme dann später bestätigen.
Alle folgenden Handlungsweisen der NEK und des Bauamtes
Schlei-Ostsee lassen sich nur erklären, wenn mit dieser verfassungswidrigen
Stellungnahme des Bauamtes der Wille aller Handlungsträger ausdrücklich oder
stillschweigend verbunden gewesen ist, die Errichtung eines Windparks in Loose/Waabs als
renditestarkes 30-Millionen-Anlageobjekt unter Führung NEK mit erheblichem Zeitdruck auf das
Verfahren zielstrebig, auch gegen berechtigte Forderungen von Gemeindevertretern und der
Öffentlichkeit, realisieren zu wollen.
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- In der Niederschrift vom 24.11.2011 gibt es neben der Beschlussvorlage 24/2011 keine weiteren
Stellungnahmen von Gemeindevertretern.
Somit kann für die Öffentlichkeit in keiner Weise nachvollzogen werden, wie Gemeindevertreter
einstimmig, 2 1/2 Monate nach dem Beschluss vom
5.09.2011, dem vom Bauamt "vorsorglich" abgegebenen Beschluss zustimmen
konnten.
-
Vom
Innenministerium wurde im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren bis zum 15.11.2011 der
Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, "Stellung zu nehmen und Änderungs- und
Ergänzungsvorschläge" zu den eingereichten Windeignungsflächen zu machen.
Das konnte durch das Verhalten des Bauamtes nicht geschehen.
Es bleibt Aufgabe der Staatsanwaltschaft, alle schriftlichen und mündlichen Vorgänge mit Bezug
auf die Handlungsebenen:
- NEK - Planungsbüro Denker & Wulf - Innenministerium,
- NEK - Bauamt Schlei-Ostsee - Gemeindevertreter und
- Bürgermeister von Loose - Gemeindevertreter der 3 Fraktionen CDU, Freie
Wählergemeinschaft und SPD
offenzulegen, um die späteren Handlungsweisen bei der Projektierung des Windparks
nachvollziehen zu können.
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Zum Vermarktungskonzept eines "Bürgerenergieparks" als reines
Kapitalanlagemodell der NEK (Anlage 2) Bei einem Angebot, sich finanziell an einem Unternehmen zu
beteiligen, werden potentielle Anleger bei einer rationalen Handlungsweise zunächst
umfangreiche Informationen über das Unternehmen selbst erhalten wollen. Dann erst interessieren die
Konditionen einer Beteiligung.
Bei der ersten Informationsveranstaltung zum "Bürgerenergiepark" in Loose, öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung der Gemeinde
Loose vom 13.09.2012, gibt es den Tagesordnungspunkt:
zu TOP 3 "Information zur Errichtung eines Bürgerwindparks"
Danach mussten alle Teilnehmer der Veranstaltung davon ausgehen, dass hier umfangreiche
Informationen zu der ERRICHTUNG eines Bürgerwindparks präsentiert werden.
Warum ist das keiner Weise erfolgt?
- Man kann nicht davon ausgehen, dass das Bauamt von der Handlungsweise der NEK überrascht
wurde.
- Nach der Vorgeschichte vom 24.11.2011 ist eher anzunehmen, dass das Bauamt vor der Veranstaltung mit der
NEK verabredet hat, wie der Verlauf der Sitzung erfolgen soll.
Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, warum auf dieser Veranstaltung bei der
Geschäftsanbanung eines 30-Millionen-Anlageobjektes in Windenergieanlagen durch die NEK mit Hilfe des
Bauamtes von der inhaltlichen Durchführung der vorgesehenen Tagesordnung in wesentlichen Teilen
abgewichen wurde. |
Zur Abwehr der Forderung nach mehr Transparenz über das
Planungskonzept des Windparks in Loose durch die NEK (Anlage 3) Es ist erforderlich, die
Handlungsweisen der NEK und des Bauamtes Schlei-Ostsee im Zusammenhang mit der Zielsetzung der NEK zu betrachten,
dass mit der Errichtung des Windparks aus Gründen der zur damaligen Zeit noch bestehenden hohen Rendite des
Anlageprojektes vor 2014, d.h. in ca 12 Monaten, begonnen werden muss. Man darf nicht
"unnötig Zeit verstreichen lassen".
Das hatte auf der Veranstaltung des Bau- und
Umweltausschusses vom 5.11.2012 zur Folge:
Das Verhalten des Bauamtes und der NEK erfolgt dann auch systematisch nach der vorgegebenen Zielsetzung:
- In der Beschlussvorlage des Bauamtes wird der "zeitliche Aspekt", d.h. eine bei der bestehenden
Gestzeslage zügige Errichtung des Windparks hervorgehoben. "Während beim
Flächennutzungsplan und vorhabenbezogenen Bebauungsplan von einer Planungszeit von bis zu zwölf
Monaten zu rechnen ist, kann ein städtebaulicher Vertrag nach Beratung und Beschlussfassung
in der Gemeindevertretung zeitnah zur Unterzeichnung gebracht werden."
Hier wird, wie vorgesehen, den Gemeindevertretern schon zu Beginn der Sitzung die
Zielrichtung einer Verhandlungsführung mit der NEK vorgegeben.
- In der anschließenden Diskussion unterstützt das Bamt erheblich den zeitlichen Druck der NEK
auf die Gemeindevertreter. Für die NEK ist es wichtig, "dass das Projekt vor 2014 begonnen wird".
Hier macht sich das Bauamt zum Anwalt der Vermarktungsinteressen der NEK bei einem
renditestarken 30-Millionen-Anlageobjekt in Loose.
- Nachdem auf der Veranstaltung vom 13.9.2012 über die Errichtung des
Bürgerwindparks von der NEK mit Unterstützung des Bauamtes keine wesentlichen Informationen gegeben
wurden, mussten Gemeindevertreter und Bürger erwarten, dass auf dieser öffentliche
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Loose vom 05.11.2012, zu TOP 4.
Planungsrechtliche Sicherung des geplanten Bürgerwindparks, die für eine
Bürgerbeteiligung erforderlichen Informationen über die ERRICHTUNG des Windparks
präsentiert werden.
Das hatte das Bauamt von vornherein mit der Formulierung des Tagesordnungspunktes so aber nicht
vorgesehen.
Man brauchte über die ERRICHTUNG des Windparks daher jetzt auch keine Aussprache mehr
zulassen.
Bürger aus Loose verlangen vergeblich mehr Informationen zu dem Planungsvorhaben
"ihres zukünftigen Bürgerwindparks". Nach der Entscheidung der
Gemeindevertreter für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sind z.B.
Einflussmöglichkeiten der Gemeinde und der Bürger auf die Gestaltung des Windparks kaum noch
möglich.
Für die NEK müssen z. B. die Abstände von WKA zu 21 Wohngebäuden im
Außenbereich nach der Rechtslage nur noch mindestens 400 Meter bei 150 Meter hohen WKA
betragen.
Dann muss das Bauamt auch bei späteren Veranstaltungen keinen Anlass mehr sehen, die NEK zur Abkehr
ihrer Informationspolitik gegenüber den Gemeindevertretern und der Öffentlichkei zu bewegen.
Diese Vorgehensweise entspricht der Übereinkunft vom 24.11.2011 und der
vorgegebenen Zielsetzung für diese Sitzung.
- Das Bauamt hat es dann auch zugelassen, dass die NEK die Gemeindevertreter und die Öffentlichkeit
von Loose bei ihrer skizzenhaften Präsentation einer Standortplanung von WKA auf einer nicht
mehr gültigen Windeignungsfläche vorsätzlich täuscht.
Sonst wäre hier schon erkennbar gewesen, wie nahe zwei WKA an die Wohngebäude im Innen- und
Außenbereich von Loose errichtet werden sollen.
Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt die
ursprüngliche Windeignungsfläche in Loose/Waabs geändert wurde. |
Zur Erklärung
der Gemeindevertreter, mit der NEK einen "städtebaulichen Vertrag" abzuschließen zu wollen (Anlage
4) Das Bauamt drängt hier die Gemeindevertreter, sich zwischen einer Entscheidung für einen
städtebaulichen Vertrag oder einer eigenen Bauleitplanung zu entscheiden.
Hätte das Bauamt die Gemeindevertreter umfassend über bestehende Sachverhalte
informiert, hätte später keine Entscheidung für einen städtebaulichen Vertrag getroffen
werden dürfen. Die NEK versucht mit "vertrauensbildenden Maßnahmen" eine Entscheidung
für einen städtebaulichen Vertrag herbeizuführen:
- "Herr Jensen erklärt, dass man sich bereits jetzt mit der Gemeinde über genaue Maße,
wie die Höhe [im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages] einigen möchte."
Das Bauamt erklärt:
- "Zu beachten ist, dass sich aus aktueller Rechtslage sowie jüngster Rechtsprechung ergibt, dass alles
was die Gemeinde durch Bauleitpläne regeln kann nicht Bestandteil eines städtebaulichen Vertrages
werden darf. Ein städtebaulicher Vertrag darf somit nur die Dinge regeln, die nicht durch einen
Bauleitplan festsetzbar sind.
Geht es z. B. um die Höhe oder den Standort der Anlage bedarf es konkreter Bauleitplanung
(so die aktuelle Rechtsprechung)."
Welcher völlig unerfahrene Gemeindevertreter soll bei diesen
Sachverhalten noch eine verantwortungsvolle Entscheidung treffen können? "Herr Jordan
[Bauamtsleiter] teilt mit, dass ebenso zu prüfen ist, ob es noch weitere Dinge gibt, die die Gemeinde
für sich festlegen möchte. Danach muss die Wahl zwischen einem städtebaulichen Vertrag oder
Bauleitplanung getroffen werden."
Wann und mit wem sollen die Gemeindevertreter des Bau- und Umweltausschusses auf welchem
Informationsstand welche "weiteren Dinge", unabhängig vom Bauamt, prüfen?
So wird man auch in der Gemeinderatssitzung vom 5.12.2012 für die Beschlussvorlage 21/2012 vom
5.11.2012 stimmen.
Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, unter welchen Umständen sich die Gemeindevertreter des
Bau- und Umweltausschusses in der "nichtöffentlichen Beratung" vom 5.11.2012 für einen
städtebaulichen Vertrag entschieden haben. |
Zu Anträgen nach § 16 e GO ("Anregungen und
Beschwerden") (Anlage 5) Ca. 15 Anträge von Bürgern aus Loose als Antragstellerinnen und
Antragstellern werden nach dem Tagesordnungspunkt auf Versammlungen: "Anregungen und Beschwerden" seit Mai 2014
mit Bezug auf § 16e GO beim Bürgermeister und beim Bauamt Schlei-Ostsee eingereicht.
Sie haben u.a. die Aufgabe, den Informationsstand der Gemeindevertreter bei der Projektierung des Windparks
zu erhöhen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Das Bauamt
verhindert erfolgreich, auch mit Hilfe einer Falschaussage, dass alle Gemeindevertreter die
Anträge zur Kenntnis nehmen können, um dann eine vorgesehene Stellungnahme abzugeben.
Dieses Verhalten ist u.a. der Kommunalaufsicht im
Kreis Rendsburg-Eckernförde gemeldet worden.
Die
Kommunalaufsicht geht auf dieses Verhalten des Bauamtes nicht ein.
Die Staatsanwaltschaft möge ermitteln, warum das Bauamt sich hier rechtswidrig verhalten hat.
Ebenso ist zu untersuchen, warum die Kommunalaufsicht hier keine Stellungnahme abgeben wollte.
In diesem Zusammenhang sollte die Kommunalaufsicht auch dazu Stellung nehmen, warum es ihrer Meinung nach
bei den dargelegten Sachverhalten kein rechtswidriges Verhalten des Bauamtes Schlei-Ostsee gegeben
hat. |
Auf der
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 16.10.2014 wurde von den
Gemeindevertretern u.a. der Antrag der Bürgerinitiative für verträgliche
Windkraft, das "gemeindliche Einvernehmen" zum Entwurf des städtebaulichen Vertrages
nicht zu beschließen und stattdessen eine Veränderungssperre auszusprechen,
abgelehnt.
Die Gemeindevertreter haben beschlossen, den Entwurf des städtebaulichen Vertrages zu
unterzeichnen.
Die NEK kann, mit weitreichender Unterstützung des Bauamtes
Schlei-Ostsee, auf der Grundlage einer Vereinbarung zum 24.11.2011, endlich mit der Errichtung des Windparks in
Loose/Waabs beginnen.
Es bleibt zu hoffen, dass das erfolgreich eingeleitete Bürgerbegehren für
verträgliche Windkraft letztendlich die NEK noch aufhalten kann.
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