N i e d e r s c h r i f t
über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loose vom 24.11.2011.
Sitzungsort: |
in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose |
Beginn der Sitzung: |
19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: |
21.10 Uhr |
Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige |
Gemeindevertreterin Daniela Dittmann-Valerio |
Gemeindevertreter Michael Engel |
Gemeindevertreter Klaus Gussinat |
Gemeindevertreter Hauke Harrs |
Gemeindevertreter Ansgar Herbst |
Gemeindevertreter Lothar Jöns |
2. stellvertr. Bürgermeister Erich Leupold |
1. stellvertr. Bürgermeister Hans-Jürgen Mordhorst |
Gemeindevertreter Burkhard Römer |
Gemeindevertreterin Waltraut Ruch |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Settgast |
Gemeindevertreterin Anke Walther |
Abwesend sind:
Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
EZ KN
I. |
Öffentlicher Teil |
1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. |
Einwohnerfragestunde |
4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
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Beschlussvorlage - 22/2011 |
9. |
Erlass Haushaltssatzung 2012 |
|
Beschlussvorlage - 23/2011 |
10. |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
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Beschlussvorlage - 24/2011 |
11. |
Gemeindezusammenschluss |
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Beschlussvorlage - 19/2011 |
12. |
Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg) |
|
Beschlussvorlage - 21/2011 |
13. |
Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
|
Beschlussvorlage - 18/2011 |
14. |
Zukünftiges Konzept der Looser Nachrichten |
15. |
Bericht über die Arbeit der Streetworkerin |
16. |
Aufstellung des "Ländlichen Kernwegenetzes" der Gemeinde Loose |
|
Beschlussvorlage - 25/2011 |
II. |
Nichtöffentlicher Teil |
III. |
Öffentlicher Teil |
18. |
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
zu TOP 1. |
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der
Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.
Der
Bürgermeister ehrt Herrn Dieter Staack für seine ehrenamtliche
Tätigkeit in der Gemeinde. Er weist darauf hin, dass Herr Staack immer
zur Stelle ist, wenn eine helfende Hand gebraucht wird.
Weiterhin
ehrt der Bürgermeister den Gemeindearbeiter Hauke Lassen, der sein
25-jähriges Dienstjubiläum hat. Er würdigt seinen Einsatz für die
Gemeinde und seine Bereitschaft sich auch zu ungünstigen Zeiten um
Problemfälle zu kümmern.
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zu TOP 2. |
Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der
Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnung um Punkt 16 im
öffentlichen Teil „Aufstellung des „Ländlichen Kernwegenetzes“ der
Gemeinde Loose“ zu erweitern.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 3. |
Einwohnerfragestunde |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. |
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.
Bauausschussvorsitzender
Gussinat widerspricht den Aussagen des Bürgermeisters bezüglich der
erzielten Ergebnisse des Termins bei der Kommunalaufsicht.
Bauausschussvorsitzender
Gussinat berichtet von einem Ortstermin bezüglich der Umgestaltung des
Wendehammers im Aukamp. Es herrscht Einigkeit, dass der Bauausschuss
sich in seiner nächsten Sitzung mit dieser Thematik beschäftigen soll.
Der
Bürgermeister spricht Gemeindevertreter Settgast bezüglich der Aussagen
im SPD Kurier zur fehlenden Spende für den Anbau an das
Feuerwehrgerätehaus an. Er weist darauf hin, dass er die Spende zum
Zeitpunkt des Erscheinens des Kuriers bereits geleistet hatte, und
fordert Gemeindevertreter Settgast gleichzeitig auf, in der nächsten
Ausgabe eine Richtigstellung zu drucken. Dieser verweist auf den
Redaktionsschluss des Kuriers, der wesentlich vor der Verteilung lag. Zu
diesem Zeitpunkt war die Spende noch nicht eingegangen.
Gemeindevertreter
Engel fragt an, ob der gemeindliche Trecker so umgerüstet werden kann,
dass das Schneeschild schwenkbar ist. Hierzu erläutert der
Bürgermeister, dass die Angelegenheit geprüft wurde. Die Kosten sind
jedoch zu hoch.
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zu TOP 5. |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter
Mordhorst weist darauf hin, dass die in der BBS hängenden Flaggen durch
den Sportbetrieb in Mitleidenschaft gezogen werden. Diese müssten
gesichert werden.
Gemeindevertreter
Leupold weist im Auftrag von Herrn Sülzle darauf hin, dass der
Wiesenweg von dem Landwirt Jordan kaputt gefahren wurde.
Bauausschussvorsitzender Gussinat berichtet, dass Herr Eggers von der
Amtsverwaltung sich um diese Angelegenheit kümmern wird.
Gemeindevertreter
Römer weist darauf hin, dass die Looser Nachrichten demnächst
erscheinen. Wichtige Termine sollten dem Nachrichtenteam daher bis Ende
des Monats mitgeteilt werden. Er regt an, dass mit den Looser
Nachrichten auch gleichzeitig die Neujahrsgrüße des Bürgermeisters mit
verteilt werden. Ferner berichtet er, dass die Planung für den
Tannenbaumverkauf erfolgt ist.
Gemeindevertreter
Gussinat weist darauf hin, dass die Leiter am Klettergerüst des
umgestalteten Spielplatzes für kleine Kinder zu hoch ist.
Gemeindevertreterin
Ruch verweist auf den Wildunfall des Bürgermeisters im vergangenen Jahr
und fragt nach Maßnahmen, die Gefahr von Wildunfällen zu verringern.
Hierzu erläutert Gemeindevertreter Leupold, dass sich das Wild schnell
an alle Abschreckungsmaßnahmen gewöhnt. Die Autofahrer müssen in der
fraglichen Zeit sehr vorsichtig fahren.
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zu TOP 7. |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 22/2011
Die
Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von
den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die
Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf
des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem
dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Loose mit dem dazugehörenden
Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes jeweils um 64.900,- € erhöht und damit gegenüber
bisher 788.600,- € auf nunmehr 853.500,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und
Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 26.600,- € gemindert und
damit gegenüber bisher 78.200,- € auf nunmehr 51.600,- € festgesetzt.
Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1.
Nachtragshaushaltssatzung nicht.
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Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.
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Ja-Stimmen |
:11 |
Nein-Stimmen |
:2 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 9. |
Erlass Haushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 23/2011
Gemäß
§ 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für
jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der
Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig
ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er
ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen
einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen
rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der
Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet
und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
|
Beschluss:
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012, die nachfolgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 und das Investitionsprogramm
für die Jahre 2011 bis 2015 werden beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf | 826.900,00 € | in der Ausgabe auf | 826.900,00 € |
und
im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf | 115.300,00 € | in der Ausgabe auf | 115.300,00 € |
festgesetzt:
§ 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und | | Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0,00 € | davon innere Darlehen ............................................. €, | | 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0,00 € | 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | 206.700,00 € | 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,11 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer | | - für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
| 280,00 v.H. | - für die Grundstücke (Grundsteuer B)
| 280,00 v.H. | 2. Gewerbesteuer | 290,00 v.H. | | |
§ 4
Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1
oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. Die
Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der
Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über-
und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen
Verpflichtungen zu berichten.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 10. |
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 24/2011
Letztmalig
wurde am 05.09.2011 über die Abgabe einer Stellungnahme zur
Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III
(Windkraft) beraten und beschlossen. Auf eine Abgabe einer Stellungnahme
wurde seinerzeit - u. a. mangels verfügbarer Eignungsflächen -
verzichtet. Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen endete am
15.11.2011.
Kurz
vor Ablauf der zuvor genannten Frist, haben Grundeigentümer die
Gelegenheit genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst.
Durch das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt erfolgte eine
genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen
Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs. Dabei wurde
festgestellt, dass sich zwei Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und
52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen könnten.
In
der Vergangenheit waren die Flächen, unter Beachtung des damaligen
Abstandsflächenerlasses, nicht als Potentialflächen erkennbar. Im März
2011 wurden die Abstandsflächen neu festgelegt. Eine erneute
Detailuntersuchung des Gemeindegebietes erfolgte daraufhin nicht.
Die
Flächen sind nach vorliegendem Kenntnisstand im Rahmen der
Teilfortschreibung des Regionalplans durch die betroffenen Eigentümer
direkt an das Innenministerium gemeldet worden. Durch die Verwaltung
wurden die Flächen vorsorglich im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme
fristgerecht mit angemeldet. Da eine Eignungsfläche eine Mindestgröße
von 20 ha aufweisen muss, kommt die Meldung der kleineren Fläche nur in
Betracht, wenn die Gemeinde Waabs der Meldung ebenfalls zustimmt.
Wie
bereits in der Vergangenheit geschildert, sieht der Entwurf die
erstmals kartographische Darstellung der Halbinsel Schwansen als
charakteristischer Landschaftsraum vor. Innerhalb dieses Raumes ist
derzeit die Ansiedelung von Windparks nicht möglich. Sofern die Flächen
gemeldet werden sollen, sollte mind. für den Bereich der Eignungsflächen
die Streichung des charakteristischen Landschaftsraumes gefordert
werden.
Eine
Chance auf Berücksichtigung der Flächen im Fortschreibungsverfahren
haben die Flächen jedoch nur mit Zustimmung der gemeindlichen Gremien.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände wird die Gemeindevertretung
gebeten, erneut über die mögliche Ausweisung von Eignungsflächen für
Windkraft zu beraten und zu beschließen.
|
Beschluss:
Die
Gemeinde Loose spricht sich für die Ansiedelung von Windkraft innerhalb
des Gemeindegebietes aus. Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen
im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs werden von der Gemeinde Loose
unterstützt. Die potentiellen Eignungsflächen sollen nachträglich im
Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung dem
Innenministerium bestätigt werden.
Die
erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen
Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die Überplanung des
Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der
charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen.
Sofern
diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans
Berücksichtigung finden, wird die Gemeinde Loose entsprechende
Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 11. |
Gemeindezusammenschluss |
Beschlussvorlage - 19/2011
Die
Gemeindevertretung Holzdorf hat am 07.12.2009 beschlossen, Gespräche
mit den Nachbargemeinden über einen Gemeindezusammenschluss führen zu
wollen. Dieses wurde der Kommunalaufsichtsbehörde und den
Nachbargemeinden unverzüglich mitgeteilt.
Sodann
hat die Amtsverwaltung verschiedene Grundlagen einer möglichen Fusion
sowie diverse Daten der möglichen Partner Damp, Holzdorf, Loose,
Rieseby, Thumby und Waabs zusammengetragen. Ein erstes ergänzendes und
korrigierendes Abstimmungsgespräch hat gemeinsam mit den Bürgermeistern
und ihren Stellvertretern am 24.02.2010 im Amt Schlei-Ostsee
stattgefunden.
Die
Gemeinden Damp, Thumby und Waabs haben zwischenzeitlich erklärt, einen
Zusammenschluss derzeit nicht weiter verfolgen zu wollen. Die
Gemeindevertretungen Loose und Rieseby haben am 18. bzw. 30.03.2011
jeweils einstimmig beschlossen, dass ein Gemeindezusammenschluss für sie
in Betracht kommt, wobei eine konkrete Konstellation noch nicht bekannt
war. Vertreter der Gemeinden Holzdorf, Loose und Rieseby haben die
Angelegenheit am 21.09.2011 nochmals grundsätzlich erörtert. Im Ergebnis
herrschte Einigkeit, dass die Gemeinden nunmehr zügig eine Beratung in
ihren Gremien (Fraktionen, Finanzausschüsse, Gemeindevertretungen)
vornehmen und zu einer grundsätzlichen Meinungsfindung bezüglich der
denkbaren „Dreierlösung“ gelangen. Während dieses Verfahrens ist die
Einbindung der Einwohnerinnen und Einwohner bedeutsam, weshalb eine
aktive Öffentlichkeitsarbeit in den Gemeinden für eine größtmögliche
Transparenz sorgen wird. Dies soll durch öffentliche Behandlung des
Themas, eine entsprechende Berichterstattung in den örtlichen Zeitungen,
durch Einwohnerversammlungen oder das persönliche Gespräch erfolgen.
Soweit
es zu einer Vereinigung kommen soll, bietet sich der 01.01.2013 an, da
wegen der Haushaltsplanung ein Jahresbeginn Sinn macht und im Jahr 2013
Kommunalwahlen stattfinden, die bereits für die Wahl einer gemeinsamen
Gemeindevertretung genutzt werden könnten. Folglich sollten die
entsprechenden Grundsatzbeschlüsse möglichst noch in diesem Jahr gefasst
werden, um die Zeit bis Herbst 2012 sowohl für „Rückkopplungen“ zu den
Bürgern als auch für vertiefende Gespräche nutzen zu können.
Der Präsentation und dem Entwurf eines Gebietsänderungsvertrages können weitere Einzelheiten entnommen werden.
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Beschluss:
Ein Gemeindezusammenschluss mit den Gemeinden Holzdorf und Rieseby wird nicht gewünscht.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 12. |
Einziehung einer sonstigen öffentlichen Straße (Feld- und Waldweg) |
Beschlussvorlage - 21/2011
Bei
dem Flurstück 43/10 der Flur 1 Gemarkung Loose (in der Anlage rot
gekennzeichnet) handelt es sich um eine sonstige öffentliche Straße
(öffentlicher Feld- und Waldweg) im Sinne des § 3 Abs. 4 a des Straßen-
und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 631).
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG kann eine öffentliche Straße, die keine Verkehrsbedeutung mehr hat, eingezogen werden.
Eine
Prüfung hat ergeben, dass dieser Weg schon seit Jahren nicht mehr
vorhanden ist, sondern als Acker genutzt wird. Er hat somit keine
Verkehrsbedeutung mehr. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Einziehung
des Weges zu beschließen.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, den in der Anlage rot gekennzeichneten Feld - und
Waldweg (Gemarkung Loose, Flur 1, Flurstück 43/10) gemäß § 8 Abs. 1 Satz
1 StrWG einzuziehen.
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Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
|
zu TOP 13. |
Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten |
Beschlussvorlage - 18/2011
Ein
Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter
zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken,
bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in
welcher ordnende Regelungen getroffen werden.
Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, die Satzung gemäß anliegendem Satzungsmuster zu
erlassen. Folgende Änderungen werden am Satzungsmuster vorgenommen: In §
3 Abs. 2 soll jeweils die Zahl 4 eingefügt werden. In § 3 Abs. 12 soll
der letzte Spiegelstrich gestrichen werden. Die Satzung soll zum
01.01.2012 in Kraft treten.
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Ja-Stimmen |
:10 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:3 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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zu TOP 14. |
Zukünftiges Konzept der Looser Nachrichten |
Gemeindevertreter
Leupold berichtet, dass er für den Druck der Looser Nachrichten ein
Angebot der Firma Fördedruck eingeholt hat. Dieses ist jedoch teurer als
das Angebot der bisherigen Druckerei. Hier ist also keine
Kostenersparnis zu verzeichnen. Die weitere Verfahrensweise bezüglich
der Herausgabe der Looser Nachrichten soll in der kleinen Arbeitsgruppe
besprochen werden.
|
zu TOP 15. |
Bericht über die Arbeit der Streetworkerin |
Die
Sozialausschussvorsitzende Dittmann-Valerio berichtet von einem
Gespräch mit der Streetworkerin. Diese wäre gerne bereit, auf einer der
nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung über ihre Arbeit zu berichten.
Gemeindevertreter
Mordhorst regt an, dass dieser Bericht besser auf einer Sitzung des
Sozialausschusses gegeben werden sollte. Dann hätten auch die Bürger
Gelegenheit Fragen zu stellen und man könnte sich etwas intensiver mit
dieser Thematik auseinander setzen. Dieser Vorschlag findet allgemeine
Zustimmung.
|
zu TOP 16. |
Aufstellung des "Ländlichen Kernwegenetzes" der Gemeinde Loose |
Beschlussvorlage - 25/2011
Bis
in die Mitte des vergangenen Jahrzehnts wurde die ländliche
Wegeunterhaltung bzw. -verstärkung relativ unbürokratisch über den Kreis
bezuschusst. Irgendwann fiel die Bezuschussung von reinen
Wirtschaftswegen weg und es wurden nur noch die als
Gemeindeverbindungswege erster Klasse eingestuften Wege bezuschusst.
Diese Form der Förderung aus FAG-Mitteln (Finanzausgleichsgesetz) gibt
es bis heute. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Bedingungen für
eine Förderung hier künftig komplizierter werden.
Konkret
hat der Bürgermeister den schlechten Zustand der sogenannten
Liebesallee im Auge. Eine Sanierung / Verstärkung / ein Ausbau steht
mittelfristig an. Zunächst wurde von Herrn Andresen schriftlich beim
Kreis Rendsburg-Eckernförde nachgefragt, ob eine Bezuschussung aus FAG
möglich sei. Dieses wurde schriftlich infolge der fehlenden
Ortsverbindungsfunktion des Weges verneint. Daher bleibt nur die Prüfung
der Möglichkeit einer Bezuschussung aus EU-Mitteln über die
Aktiv-Region.
Der
Bürgermeister hat die aufgezeigte Entwicklung zum Anlass genommen, bei
der AktivRegion Schlei-Ostsee nachzufragen, ob ggf. eine Bezuschussung
von Wegebau über die Aktiv-Region möglich wäre. Tatsächlich gibt es die
Möglichkeit, allerdings nur unter der Maßgabe, dass es sich bei dem in
Frage kommenden Weg um einen sogenannten Kernweg handelt. Herr
Andresen hat in 2010 und zu Beginn 2011 bereits in Zusammenarbeit mit
den Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee ein übergemeindliches Kernwegenetz
entworfen. Dazu zählte natürlich auch die Gemeinde Loose (siehe Anlage,
aktuellste Fassung, Belange der Gemeinde Loose sind eingearbeitet). Für
die Bezuschussung eines konkreten Projektes muss die Gemeinde jedoch
ein gemeindliches ländliches Kernwegenetz als Konzept aufstellen
und beschließen. Dieses Konzept muss eine bestimmte Form erhalten und
die dazugehörige Karte hat ein bestimmtes Layout. Daher ist die
druckreife Erstellung in der Amtsverwaltung nicht möglich, es muss ein
Büro mit der entsprechenden Software beauftragt werden. Über das
Regionalmanagement der AktivRegion Schlei-Ostsee bot sich nunmehr die
Gelegenheit, dieses Konzept zu erstellen. Da dieses in das bereits
vorhandene Ländliche Kernwegekonzept der Aktivregion ergänzend
aufgenommen wurde, handelt es sich bei der nunmehr vorgelegten Fassung
um den 1.Nachtrag.
Die
Fachgruppe Wege (Herr Andresen vertritt die Gemeinden des Amtes
Schlei-Ostsee) und der Vorstand der AktivRegion als Beschlussgremium der
AktivRegion (Der Amtsvorsteher vertritt die Gemeinden des Amtes
Schlei-Ostsee) müssen das Konzept der Gemeinde Loose (siehe Anlage,
1.Nachtrag: Gemeinde Loose) noch 2011 im Sinne der Gemeinde beschließen
und zu Anerkennung an das MLUR weiter melden. Daher wird das entworfene
Konzept hiermit zunächst der Gemeindevertretung Loose zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt. Da die Zeit drängt, wird im vorgelegten Konzept bereits auf Sitzungen Bezug genommen, die erst im Dezember stattfinden.
|
Beschluss:
Es
wird beschlossen, das vorgelegte Konzept anzuerkennen und zu
beschließen. Über technische Einzelheiten einer Maßnahme wird in einer
gesonderten Sitzung beraten und beschlossen. Hinsichtlich der
Priorisierung im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen innerhalb der
AktivRegion wird erklärt, dass eine Umsetzung frühestens 2013 erfolgen
soll.
|
Ja-Stimmen |
:13 |
Nein-Stimmen |
:0 |
Enthaltungen |
:0 |
Die Angelegenheit wird angenommen.
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II. |
Nichtöffentlicher Teil |
zu TOP 18. |
Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.
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Godber Peters |
Gerhard Feige |
Protokollführer |
Bürgermeister |
Dateianlagen:
Bericht des Bürgermeisters
|