Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
vom 28. Februar 2003, § 16 g GO
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren


Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft





In 2,5 Tagen haben 122 Bürger aus Loose dem Bürgerbegehren zugestimmt.

70 Unterschriften wären erforderlich gewesen.
Der Kommunalaufsicht ist das Ergebnis mitgeteilt worden.




Die Investitionssumme für 3 Windkraftanlagen beträgt ca. 15.000.000 EUR.

Bei "eventuellen Folgekosten" von 142.000 EUR beträgt der Anteil 0,9 %.

Der Fremdfinanzierungsanteil bei Windkraftanlagen beträgt bei der zur Zeit bestehenden Rechtslage 100%.

Jede Investition in eine Windkraftanlage ist nicht nur für Kreditinstitute ein "nahezu risikoloses" Vorhaben.

Loose, d. 23.10.2014

Ablehnung des Bürgerbegehrens