Der geplante "Bürgerenergiepark" in Loose

(www.recherche-links.de/loose-windpark/gemeinde/)

2. Antrag zur Gemeindeversammlung vom 17.7.2014

Die Gemeinde Loose möge die Öffentlichkeit darüber informieren, welche Umstände zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans als Eignungsfläche für Windkraftanlagen und zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geführt haben.



(Hervorhebungen und Absätze bei Zitaten im Original nicht vorhanden)

Begründungen:
  1. GV: Eignungsgebiete für die Windenergienutzung vom 05.09.11
    "Bereits mit Beschluss vom 18.06.2009 ist die Gemeindevertretung Loose zu dem Ergebnis gelangt, dass sich aufgrund der vielfach vorhandenen Ausschlussgebiete im Gemeindegebiet offenkundig keine Eignungsflächen aufdrängen. Eine mögliche Potentialfläche im Bereich Kasmark sollte nicht an den Kreis gemeldet werden."

  2. GV: Eignungsgebiet für die Windenergienutzung vom 24.11.2011
    "Kurz vor Ablauf der zuvor genannten Frist, haben Grundeigentümer die Gelegenheit genutzt und eine Prüfung verschiedener Flächen veranlasst. Durch das Planungsbüro Denker & Wulf in Sehestedt erfolgte eine genauere Untersuchung und Prüfung von potentiellen Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs. Dabei wurde festgestellt, dass sich zwei Flächen mit einer Größe von ca. 22 ha und 52 ha für die Ansiedelung von Windkraft eignen könnten."

    Abstimmungstext:
    "Die Gemeinde Loose spricht sich für die Ansiedelung von Windkraft innerhalb des Gemeindegebietes aus. Die nachträglich aufgezeigten Eignungsflächen im Grenzbereich zwischen Loose und Waabs werden von der Gemeinde Loose unterstützt. Die potentiellen Eignungsflächen sollen nachträglich im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung dem Innenministerium bestätigt werden.

    Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die Überplanung des Gemeindegebietes werden kurz- und langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Loose zu streichen.

    Sofern diese Flächen im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans Berücksichtigung finden, wird die Gemeinde Loose entsprechende Bauleitplanung zur Realisierung der Standorte betreiben."

    Kommentar:

    1. Zitat aus der SHZ vom 28. Juni 2014

      Frage an Robert Habeck:
      "Künftig können die Länder bis zu zwei Kilometer weite Mindestabstände zwischen neuen Windrädern und Wohnbebauung festlegen. In Schleswig-Holstein sind es bisher 800 Meter. Wird sich daran jetzt etwas ändern?

      Antwort:
      Nein, die neue Regelung ist überflüssig und ein symbolischer Verhinderungsbeschluss für Bayern. Wir haben in Schleswig-Holstein gute, praktikable Lösungen: Es gibt einen Erlass des Landes, und die Kommunen können im Rahmen ihrer Planungshoheit eigene Abstände definieren. Damit gelingt es, ganz pragmatisch die Windenergie auszubauen und gleichzeitig dem Gedanken der Akzeptanz Rechnung zu tragen."

    2. Es besteht der begründete Verdacht, dass die Planungsgesellschaft die Aufstellung eines Flächennutzungsplans für eine Windeignungsfläche nur dazu benutzt hat, möglichst zügig das renditestarke Kapitalanlageobjekt "Bürgerenergiepark" Loose/Waabs mit eigener Planungshoheit über einen städtebaulichen Vertrag zu realisieren.

      Der von der Gemeinde ursprünglich geäußerte Wunsch, eine eigene Bauleitplanung vorzunehmen, hat die NEK in der Folgezeit, bis Juni 2014, erfolgreich abwehren können.
      Wie war das möglich?


    3. Innerhalb eines Jahres, vom 24.11.2011 bis zum 05.11.2012 ( BUA 05.11.2012 ), hat die NEK es geschafft, dass eine Windeignungsfläche dem Land gemeldet werden soll und die Gemeinde den Beschluss gefasst hat, die Planungshoheit auf die NEK zu übertragen:

      1. "Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) haben sich die Gemeinden Loose und Waabs im Rahmen von Beschlüssen der Gemeindevertretungen dazu entschieden, eine gemeinsame Eignungsfläche zu melden. Diese Fläche spiegelt sich im derzeit 2. Entwurf des Regionalplans wieder (Eignungsfläche Nr. 301)."
      2. "Die Grundeigentümer haben sich zusammengeschlossen, mit dem Ziel, diese Fläche als Bürgerwindpark umzusetzen. Hierzu hat bereits am 13.09.2012 in Loose eine entsprechende Einwohnerversammlung stattgefunden. In Waabs ist diese für den 13.11.2012 geplant."

        Kommentar:
        Diese Eigentümerversammlung ( EWV 13.09.2012 ) ist eine reine Werbeveranstaltung für ein renditestarkes 30-Millionen-Anlageobjekt als "Bürgerwindpark" zum Vorteil der NEK und der beteiligten Landwirte gewesen.

      3. "Beschluss:
        Die im Gemeindegebiet Loose befindliche Eignungsfläche soll durch folgendes Instrument planungsrechtlich gesichert werden:

        1. Vorab durch den städtebaulichen Vertrag.
        2. Nachgeschaltet durch Bauleitplanung.

        Ja-Stimmen: 3
        Nein-Stimmen: 0
        Enthaltungen: 0

        Die Angelegenheit wird angenommen."



    4. Es mögen folgende Fragen von allen drei beteiligten Landwirten als Eigentümer der Flächen im Windeignungsgebiet beantwortet werden:

      1. Wann und von welchen Informanten sind die Grundeigentümer darauf aufmerksam gemacht worden, potentielle Windeignungsflächen prüfen zu lassen.
      2. Welche Vereinbarungen haben wann die Informanten mit den Landwirten getroffen?
      3. Wann ist zum ersten Mal über einen "Bürgerenergiepark" als renditestarkes Anlageobjekt gesprochen worden?
      4. Welche zeitliche Abfolge der Projektplanung ist in Aussicht gestellt worden?


    5. Es mögen folgende Fragen von den Gesellschaftern der Natur Energie Konzept GmbH (NEK) beantwortet werden:

      1. Welche Beziehungen hat die NEK zu Loose gehabt?
      2. Wann ist das Planungsbüro Denker & Wulf von der NEK beauftragt worden, die Prüfung von Windeignungsflächen vorzunehmen"?
      3. Wann wurde die erste kartografische Darstellung von Eignungsflächen der NEK zur Verfügung gestellt?
      4. Wann wurden von der NEK die ersten Gespräche mit dem Bauamt Schlei-Ostsee über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geführt?
      5. Welche Inhalte haben die Gespräche der NEK mit dem Bauamt Schlei-Ostsee im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gehabt?
      6. Wie sollten in einem Vertragsverhältnis z.B. Anzahl, Höhe und Standort der WEA sowie der Abstand zu direkten Anliegern geregelt werden?

      7. Wann wurde von der NEK das erste Gespräche mit der Fachanwältin Prof. Dr. Angelika Leppin über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages geführt?
      8. Wie wurde dann die Problematik der Planungshoheit der Gemeinde thematisiert?
      9. Wie sollten in einem Vertragsverhältnis z.B. Anzahl, Höhe und Standort der WEA sowie der Abstand zu direkten Anliegern geregelt werden?
      10. Was war Gegenstand eines Beratungsvertrages mit der Fachanwältin?
      11. Wann ist der städtebauliche Vertrag fertiggestellt worden?


    6. Es mögen folgende Fragen von dem Bauamt Schlei-Ostsee beantwortet werden:

      1. Wann hat es den ersten Kontakt mit Gesellschaftern der NEK gegeben?
      2. Wann ist zum ersten Mal mit der NEK über einen Flächennutzungsplan für ein Windeignungsgebiet gesprochen worden?
      3. Wann ist das erste Mal über ein Planverfahren mit einem städtebaulichen Vertrag gesprochen worden?
      4. Wer hat Frau Prof. D. Angelika Leppin als Fachanwältin vorgeschlagen, einen städtebaulichen Vertrag auszuarbeiten?
      5. Ist mit der NEK über die Planungshoheit der Gemeinde gesprochen worden?
      6. Wie sollten in einem Vertragsverhältnis z.B. Anzahl, Höhe und Standort der WEA sowie der Abstand zu direkten Anliegern geregelt werden?
      7. Wann wurde der Fachanwältin die Ausarbeitung eines städtebaulichen Vertrages in Auftrag gegeben?
      8. Welche Rücksprachen mit der Fachanwältin hat es vor Fertigstellung des Vertrages gegeben?


  3. Im Internet wird vom Amt Schlei-Ostsee zur Einwohnerversammlung vom 13.09.2012 präsentiert:
    Ausweisung von Eignungsflächen für Windkraft Potentialflächen im Bereich Loose / Waabs.
    Unter der "Historie" (Regionalplan), Seite 13, gibt es folgende Seite:

    Unter 03/2012 heißt es; "Auswertungen der vorgebrachten Stellungnahmen und Bedenken"
    Nach dem Sitzungsplan gibt es im März 2012 nur eine Gemeindevertretersitzung:


    (GV 22.3.2012)

    In der Niederschrift der Versammlung wird auf keine "vorgebrachten Stellungnahmen und Bedenken" zu den Windeignungsflächen hingewiesen.

    Das Amt Schei-Ostsee möge seine "Auswertung" der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

  4. Bau- und Umweltausschuss vom 11.06.2012,
    Beschlussvorlage 9/2012


    "Weiterhin ist mit Datum vom 29.05.2012 eine Anfrage für eine Windparkplanung für den Bereich Charlottenhof eingegangen. Hierzu ist anzumerken, dass eine Neuausweisung von Potentialflächen in diesem Verfahren grundsätzlich nicht möglich ist. Betrachtet man diese Fläche aber nicht als Neuausweisung sondern als Arrondierung der für Rieseby gemeldeten Fläche, könnte ggf. eine Berücksichtigung im weiteren Verfahren erfolgen."

    "Die Eignungsfläche Rieseby ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht als Potentialfläche ausgewiesen. Die Gemeinde Rieseby wird jedoch im Verfahren entsprechende Stellungnahmen abgeben, damit eine Aufnahme der Fläche positiv geprüft wird."

    Im Anschluss an das letzte Zitat der Beschlussvorlage ist folgender Text, der in der Niederschrift der Gemeindevertretung vom 14.06.2012, zu TOP 9, enthalten ist, nicht mehr vorhanden. Die Texte sind sonst identisch:

    "Die Gemeinde behält sich eine Einflussnahme auf die Planung
    (u. a. Anzahl, Höhe und Standort der Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern, mögliche finanzielle Beteiligung von Bürgern) vor.

    Im Herbst soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden, um Looser Bürger über die Planung zu informieren und auf Fragen zu Randbedingungen und auf mögliche Bedenken einzugehen.

    Zu dieser Einwohnerversammlung soll rechtzeitig geladen werden, um allen Bürgern Gelegenheit zur Teilnahme zu geben."

    Kommentar:
    1. Es muss angenommen werden, dass in die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.6.2012 das ursprüngliche amtliche Protokoll des Bau- und Umweltausschusses vollständig übernommen wurde. Die obige ursprüngliche Formulierung des amtlichen Protokolls ist dann nachträglich aus dem Dokument im Internet entfernt worden.
    2. Die Einflussnahme auf die Planung mit Bezug auf:
      Anzahl, Höhe und Standort der Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern, mögliche finanzielle Beteiligung von Bürgern
      bezieht sich nach dem Protokoll auf Rieseby.

      1. Auf einer Einwohnerversammlung sollen "Randbedingungen" und "möglichen Bedenken" diskutiert werden, die als Beeinträchtigung von möglicherweise 2 Windrädern des Windparks Rieseby auf den Charlottenhof angesehen werden können.
      2. Völlig unverständlich ist es, dass bei dem "Bürgerenergiepark" in Loose mit geplanten 6 Windrädern mögliche Bedenken auf der Grundlage von: "Anzahl, Höhe und Standort der Anlagen, Abstand zu direkten Anliegern" in einer Gemeindeversammlung in der Folgezeit aus Mangel an der Bereitschaft der NEK, die erforderliche Informationen zur Verfügung zu stellen, nie geäußert werden konnten.

        Es muss angenommen werden, dass die NEK durch geschicktes Taktieren und eine Einflussnahme auf unerfahrene Gemeindevertreter eine erforderliche Diskussion über bestimmte Sachverhalte verhindern konnte.


    Abstimmungstext:
    "Das die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung erneut ausgelegt werden soll wird zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Loose nimmt die Entscheidung zur Anpassung des charakteristischen Landschaftsraumes sowie die erstmalige Ausweisung einer Eignungsfläche wohlwollend zur Kenntnis. Unter Berücksichtigung des Antrags für den Bereich Charlottenhof, soll diese Fläche als Arrondierung zu der im ersten Beteiligungsverfahren für Rieseby gemeldeten Fläche nachgemeldet werden.

    Der Bürgermeister wird legitimiert, ggf. ergänzende Stellungnahmen abzugeben. Dies wird insbesondere dann erforderlich, wenn erst nach erfolgter Beschlussfassung in der Gemeindevertretung neue Informationen bekannt werden, die die Abgabe einer Stellungnahme notwendig erscheinen lassen."

  5. Bei der Stellungnahme der Gemeinde Loose zum "Windpark Rieseby" mit Bezug auf die Abstände der Windräder vom Charlottenhof vom 31.03.2014) heißt es:

    "Ferner fordert die Gemeinde Loose die Einhaltung eines Abstandes der Windkraftanlagen von 800 m zur nächstgelegenen Bebauung."


    Eine solche Forderung kann nur aufgestellt werden, wenn die Abstände zwischen Windrädern und Wohngebäuden bekannt sind.

    In dem gesamten Planungprozess "Bürgerenergiepark" Loose/Waabs gibt es keine Informationen zu Abständen bei Außenanliegern auf der Grundlage eines Lageplans der Windräder.


    "Berücksichtigt werden soll auch die Stellungnahme von Frau Stender, die wie folgt lautet:"

    • "Ich (Ilse-Marie Stender, auf dem Land geboren und aufgewachsen) möchte als direkte Betroffene -Lüttrott, An der Au 82- zum Thema WKA-Rieseby meine Sichtweise, Ängste und Befürchtungen versuchen darzustellen und habe einen interessanten link beigefügt."
    • "Landwirte werden "gekauft" und bekommen Wuchersummen für relativ! wenig Land...da ist kein "ich-rette-die-Welt-Gedanke" dahinter. Da geht es allein um den Gewinn. Sei es ihnen gegönnt, aber nicht zu Lasten der Natur und der Gesundheit der Menschen....auch wenn es relativ wenige Menschen betrifft, die man einfach übersieht. Dass diese Menschen, die plötzlich und ungewollt so nah an einer WKA leben werden, gesundheitliche und wirtschaftliche Einbußen haben werden, wird übergangen... zum Wohle der Allgemeinheit?!?! Ich denke, zum Wohle einiger, die im Ministerium ordentlich Beziehungen haben spielen lassen, damit auf Schwansen auch einige Flächen mit WKA bestückt werden können."


  6. Die Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft in Loose

    "Windkraft in Loose nur mit verträglichen Mindestabständen von 1500 Metern zu Wohnhäusern"

    (Umfrage vom 14. April bis 7. Mai 2014)

    Von der zehnfachen Höhe einer Windenergieanlage als Mindestabstand zu Wohngebäuden soll in Bayern nur noch abgewichen werden, wenn es eine Einigung unter allen Beteiligten gibt.
    Ein Mehrheitsbeschluss der Gemeindevertreter ist somit nicht mehr bindend. (Quelle)

    Bei der Umfrage sind bisher 390 Bürger befragt worden, von denen 340 der Forderung zugestimmt haben. (87,2%) Bezogen auf die 550 Wahlbürger liegt die Zustimmung bei 62 Prozent.


    Nach dieser hohen Zustimmung von Bürgern aus Loose zu der Forderung der Bürgerinitiative für eine Abstandsregelung von 1500 Metern zur nächsten Bebauung würde der gesamte Windpark in Loose nicht errichtet werden können.

    Dieses Abstimmungsergebnis ist die Folge der Informationspolitik der NEK, die als Projektentwickler vom 13.9.2012 bis zum April 2014 der Öffentlichkeit in Loose keine verwertbaren Informationen zum "Bürgerenergiepark" gegeben hat.

    So hat die NEK bis zum Juni 2014 erfolgreich ihre Planungshoheit verteidigt.

    Nach Robert Habeck können die niedrigen Mindestabstände von WKA zu Wohngebäuden in Schleswig-Holstein aus landespolitischer Sicht bestehen bleiben, weil die Gemeinden im Rahmen ihrer Gemeindepolitik mit ihrer "Planungshoheit" diese Abstände erhöhen können.

    Wenn aber die Planungshoheit einer Gemeinde unter den in Loose gegebenen Umständen aus völliger Unerfahrenheit der Gemeindevertreter an eine Planungsgesellschaft mit dem Ziel der schnellen Umsetzung eines renditestarken Anlageobjektes abgegeben wird, ist ein faires Verfahren ohne eine erfahrene politische und juristische Beratung nicht mehr möglich.

    Hier ist ein politischer Handlungsbedarf erforderlich, um einen Systemfehler zu korrigieren:

    höhere Mindestabstände oder
    eine Beratungspflicht für Gemeinden, um unter den Vertragsparteien eine Waffengleichheit herzustellen.