Das Original dieser Niederschrift ist im HTML-Quellcode so verändert worden,
dass der ursprünglich unbegrenzte Fließtext jetzt in einer
Tabelle mit 900 Pixeln eingefügt wird.

N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung die Einwohnerversammlung der Gemeinde Loose vom 17.07.2014.

Sitzungsort:  in der Bürgerbegegnungsstätte Loose, Mühlenweg 1, 24366 Loose
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  23.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Gerhard Feige

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Norbert Jordan
Protokollführerin Bärbel Schiewer
Gast Kurt Jürgen Carl
Gast Herrn B. Dörris
Gast Herrn Dipl. Bio. Olaf Grell
Gast Marten Jensen
Gast Angelika Leppin
Gast Sönke Martensen
Herr Krüger, KN
Herr Steinmetz, EZ
30 Bürger/innen der Gemeinde Loose
19 Bürger/innen sowie Bürgermeister aus umliegenden Gemeinden

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
2. Änderung zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters
4. Information zur Errichtung des Windparks Loose
5. Anträge aus der Einwohnerversammlung

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung

Der Bürgermeister eröffnet die Einwohnerversammlung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Änderung zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters

Aufgrund der Gewichtigkeit des heute einzigen Tagesordnungspunktes verzichtet der Bürgermeister auf die Abgabe eines Berichts und übergibt das Wort an Herrn Jordan.


zu TOP 4. Information zur Errichtung des Windparks Loose

Herr Norbert Jordan, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt des Amtes Schlei-Ostsee, begrüßt Frau Prof. Dr. Angelika Leppin, die sich als Fachanwältin für Baurecht/Planungsrecht mit dem Schwerpunkt "Verteidigung von B-Plänen" vorstellt. Sie wurde vom Amt beauftragt, das Thema Windkraft zu begleiten.
Herr Jordan stellt den geplanten Ablauf des Abends vor. Es wird verschiedene Informationsblöcke geben, zu denen die Bürger/innen jeweils im Anschluss Fragen stellen können.
Zunächst gibt Herr Jordan einen Überblick über den Inhalt der bereits zum Thema stattgefundenen Sitzungen und Versammlungen (9 Gemeindevertretersitzungen, 6 Ausschusssitzungen, 2 Einwohnerversammlungen sowie Informationsveranstaltungen für Gemeindevertreter), mit dem aktuellen Ziel, eine Feinabstimmung der städtebaulichen Verträge hinsichtlich eines homogenen Erscheinungsbildes.

Fragen zu gemeldeten Flächen, der Regionalplanung des Landes und der Planungshoheit der Gemeinde erläutern Herr Jordan und Frau Prof. Dr. Leppin wie folgt: Mit Bekanntmachung vom Dezember 2012 wurden die Windeignungsflächen veröffentlicht und damit verbindlich. Sie sind Inhalt der Regionalplanung des Landes. Durch ein Anpassungsgebot an diese Planung ist dann nur noch eine Feinsteuerung möglich, die eigentliche Planungshoheit der Gemeinde ist damit jedoch eingeschränkt. Nur zusätzliche städtebauliche Gründe, die dargelegt werden müssten, könnten Einfluss nehmen. Die aufgezeigten Gründe der anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bürgerinitiative für verträgliche Windkraft in Loose würden voraussichtlich vor keinem Gericht standhalten. Auch nach Auskunft des Stadtplaners Frank Springer (Beratungsgespräch vom 10.07.2014) sind keine städtebaulichen Besonderheiten aufzuzeigen, die dies rechtfertigen könnten.

Auf den Vorwurf eines Bürgers, dass bei Meldung der Flächen der Gemeindevertretung die Folgen nicht klar waren, räumt Gemeindevertreter Dr. Mordhorst ein, dass tatsächlich damals die Tragweite nicht bewusst war. Die Gemeindevertreter seien politische Laien und in der damaligen Euphorie "Fukushima" und "Erneuerbare Energien" sei "das Kind in den Brunnen gefallen". Er ergänzt, dass ein Bürgerentscheid "Für oder gegen Windkraft" vor der Meldung der Flächen hätte stattfinden müssen, doch damals war die Sicht der Gemeindevertretung. Ein Bürgerentscheid hätte auch zu keinem anderen Ergebnis als dem Ausstieg aus der Atomkraft geführt. Frau Prof.Dr. Leppin unterstreicht, dass Gemeindevertreter meist keine Fachleute sind, sie müssen sich entsprechend kundig machen, die Beratung erfolgte durch die Verwaltung. Ihre Beauftragung erfolgte erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Stets kommt die Forderung an die Gemeinde nach einer Veränderungssperre auf. Frau Prof. Dr. Leppin bejaht die Möglichkeit dieser Maßnahme, gibt aber zu bedenken, dass mit Haftungsanprüchen zu rechnen sei, die sie persönlich nicht fürchtet, für die Gemeinde könnte dies jedoch ein nicht abschätzbares hohes finanzielles Risiko bedeuten. Die Frage ist, ob dann überhaupt noch ein positives Planungziel voliegt. Ein Gericht würde hier ggf. zum Ergebnis kommen, dass eine "Verhinderungsplanung" betrieben wird.

Die aufgezeigte Gleichheit vor dem Gesetz laut Grundgesetz sieht im Planungsrecht anders aus, so Frau Leppin: Der Abstand zur bebauten Ortslage beträgt 800 m, im Außenbereich wie zur Splittersiedlung Osterhof 3x Anlagenhöhe. In diesem Zusammenhang macht sie nochmals deutlich, dass "keiner einen Anspruch darauf hat, dass in seiner Umgebung alles bleibt wie es ist. Die Meldung der Flächen ist die Crux". Dazu äußert sich ein Gemeindevertreter der Nachbargemeinde Rieseby, in der ebenfalls ein Windpark entstehen soll. Er fühle sich von der Verwaltung "arglistisch getäuscht", da es damals in seiner Gemeinde hieß, dass "zwar Flächen gemeldet seien, es müsse aber noch lange nicht gebaut werden! Dies sei ein Hintergehen der Gemeindevertretung".

GV Dittmann-Valerio erkundigt sich nach dem Stand der Gutachten. Diese sind auf Nachfrage neutral erstellt, für fünf WEA bereits fertig und auf der Internetseite des Amtes einzusehen. Diese, vom Betreiber gezahlten Gutachten, werden durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) geprüft.

Der Vorhabenträger, Marten Jensen, stellt auch in dieser Einwohnerversammlung nochmals die Planung vor. Er beantwortet diverse Fragen hauptsächlich zur Befragung von Betroffenen in vohandenen Windparks und weist auf Informationsfahrten zu Anlagen an der Westküste hin. Die Bauanträge für die einzelnen Anlagen in Loose seien fertig.

Hieran anschließend erfolgt die Vorstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes durch Dipl. Biologe Olaf Grell. Auch hier werden Fragen gestellt, die der Fachplaner beantwortet. Die Hoffnung einiger Bürger, dass aufgrund möglicher Tiervorkommen ein Windpark gänzlich entfällt, sei ihm bisher nicht vorgekommen.

Es folgt die Vorstellung des Schalltechnischen Gutachtens durch B. Dörries. Auch er beantwortet die aufkommenden Fragen.
Informativ wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt (22.10 Uhr) nur nach ca. 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger anwesend sind.

Anschließend gibt Rechtsanwalt Peter Boysen noch einige Informationen zur finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark in der Gemeinde Loose. An der ursprünglichen Idee der Bürgerbeteiligung wird weiter festgehalten. Auch eine Beteiligung aus umliegenden Gemeinden wäre denkbar.

Auf Nachfrage erläutert Herr Jordan, dass es bisher keine Beispiele dafür gibt, was nach Ablauf der Betreiberdauer passiert. Der städtebauliche Vertrag regelt die Festsetzungen auf 30 Jahre. Ziel ist eine Anpassung im Flächennutzungsplan. Dort werden z.B. die Höhen der Anlagen definiert. Eine befürchtete, mögliche Aufstockung nach Betreiberdauer, bzw. jede neue Anlage bedarf eines Bauantrages.

Abschließend erfolgt der Hinweis der Beachtung der Internetpräsentation auf der Homepage des Amtes Schlei-Ostsee.


zu TOP 5. Anträge aus der Einwohnerversammlung

Ein Bürger gibt bekannt, dass er nach der Sitzung einen schriftlichen Antrag abgeben wird. Sonstige Anträge aus der Einwohnerversammlung werden nicht gestellt.



Bärbel Schiewer  Gerhard Feige 
Protokollführer  Bürgermeister