Herr
Norbert Jordan, Leiter der Abteilung Bauen und Umwelt des Amtes
Schlei-Ostsee, begrüßt Frau Prof. Dr. Angelika Leppin, die sich als
Fachanwältin für Baurecht/Planungsrecht mit dem Schwerpunkt
"Verteidigung von B-Plänen" vorstellt. Sie wurde vom Amt beauftragt, das
Thema Windkraft zu begleiten. Herr
Jordan stellt den geplanten Ablauf des Abends vor. Es wird verschiedene
Informationsblöcke geben, zu denen die Bürger/innen jeweils im
Anschluss Fragen stellen können. Zunächst
gibt Herr Jordan einen Überblick über den Inhalt der bereits zum Thema
stattgefundenen Sitzungen und Versammlungen (9
Gemeindevertretersitzungen, 6 Ausschusssitzungen, 2
Einwohnerversammlungen sowie Informationsveranstaltungen für
Gemeindevertreter), mit dem aktuellen Ziel, eine Feinabstimmung der
städtebaulichen Verträge hinsichtlich eines homogenen
Erscheinungsbildes.
Fragen
zu gemeldeten Flächen, der Regionalplanung des Landes und der
Planungshoheit der Gemeinde erläutern Herr Jordan und Frau Prof. Dr.
Leppin wie folgt: Mit Bekanntmachung vom Dezember 2012 wurden die
Windeignungsflächen veröffentlicht und damit verbindlich. Sie sind
Inhalt der Regionalplanung des Landes. Durch ein Anpassungsgebot an
diese Planung ist dann nur noch eine Feinsteuerung möglich, die
eigentliche Planungshoheit der Gemeinde ist damit jedoch eingeschränkt.
Nur zusätzliche städtebauliche Gründe, die dargelegt werden müssten,
könnten Einfluss nehmen. Die aufgezeigten Gründe der anwesenden
Bürgerinnen und Bürgern sowie der Bürgerinitiative für verträgliche
Windkraft in Loose würden voraussichtlich vor keinem Gericht
standhalten. Auch nach Auskunft des Stadtplaners Frank Springer
(Beratungsgespräch vom 10.07.2014) sind keine städtebaulichen
Besonderheiten aufzuzeigen, die dies rechtfertigen könnten.
Auf
den Vorwurf eines Bürgers, dass bei Meldung der Flächen der
Gemeindevertretung die Folgen nicht klar waren, räumt Gemeindevertreter
Dr. Mordhorst ein, dass tatsächlich damals die Tragweite nicht bewusst
war. Die Gemeindevertreter seien politische Laien und in der damaligen
Euphorie "Fukushima" und "Erneuerbare Energien" sei "das Kind in den
Brunnen gefallen". Er ergänzt, dass ein Bürgerentscheid "Für oder gegen
Windkraft" vor der Meldung der Flächen hätte stattfinden müssen, doch
damals war die Sicht der Gemeindevertretung. Ein Bürgerentscheid hätte
auch zu keinem anderen Ergebnis als dem Ausstieg aus der Atomkraft
geführt. Frau Prof.Dr. Leppin unterstreicht, dass Gemeindevertreter
meist keine Fachleute sind, sie müssen sich entsprechend kundig machen,
die Beratung erfolgte durch die Verwaltung. Ihre Beauftragung erfolgte
erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Stets
kommt die Forderung an die Gemeinde nach einer Veränderungssperre auf.
Frau Prof. Dr. Leppin bejaht die Möglichkeit dieser Maßnahme, gibt aber
zu bedenken, dass mit Haftungsanprüchen zu rechnen sei, die sie
persönlich nicht fürchtet, für die Gemeinde könnte dies jedoch ein nicht
abschätzbares hohes finanzielles Risiko bedeuten. Die Frage ist, ob
dann überhaupt noch ein positives Planungziel voliegt. Ein Gericht würde
hier ggf. zum Ergebnis kommen, dass eine "Verhinderungsplanung"
betrieben wird.
Die
aufgezeigte Gleichheit vor dem Gesetz laut Grundgesetz sieht im
Planungsrecht anders aus, so Frau Leppin: Der Abstand zur bebauten
Ortslage beträgt 800 m, im Außenbereich wie zur Splittersiedlung
Osterhof 3x Anlagenhöhe. In diesem Zusammenhang macht sie nochmals
deutlich, dass "keiner einen Anspruch darauf hat, dass in seiner
Umgebung alles bleibt wie es ist. Die Meldung der Flächen ist die Crux".
Dazu äußert sich ein Gemeindevertreter der Nachbargemeinde Rieseby, in
der ebenfalls ein Windpark entstehen soll. Er fühle sich von der
Verwaltung "arglistisch getäuscht", da es damals in seiner Gemeinde
hieß, dass "zwar Flächen gemeldet seien, es müsse aber noch lange nicht
gebaut werden! Dies sei ein Hintergehen der Gemeindevertretung".
GV
Dittmann-Valerio erkundigt sich nach dem Stand der Gutachten. Diese
sind auf Nachfrage neutral erstellt, für fünf WEA bereits fertig und auf
der Internetseite des Amtes einzusehen. Diese, vom Betreiber gezahlten
Gutachten, werden durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume (LLUR) geprüft.
Der
Vorhabenträger, Marten Jensen, stellt auch in dieser
Einwohnerversammlung nochmals die Planung vor. Er beantwortet diverse
Fragen hauptsächlich zur Befragung von Betroffenen in vohandenen
Windparks und weist auf Informationsfahrten zu Anlagen an der Westküste
hin. Die Bauanträge für die einzelnen Anlagen in Loose seien fertig.
Hieran
anschließend erfolgt die Vorstellung des landschaftspflegerischen
Begleitplanes durch Dipl. Biologe Olaf Grell. Auch hier werden Fragen
gestellt, die der Fachplaner beantwortet. Die Hoffnung einiger Bürger,
dass aufgrund möglicher Tiervorkommen ein Windpark gänzlich entfällt,
sei ihm bisher nicht vorgekommen.
Es folgt die Vorstellung des Schalltechnischen Gutachtens durch B. Dörries. Auch er beantwortet die aufkommenden Fragen. Informativ
wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass zu diesem Zeitpunkt
(22.10 Uhr) nur nach ca. 20 interessierte Bürgerinnen und Bürger
anwesend sind.
Anschließend
gibt Rechtsanwalt Peter Boysen noch einige Informationen zur
finanziellen Bürgerbeteiligung am Windpark in der Gemeinde Loose. An der
ursprünglichen Idee der Bürgerbeteiligung wird weiter festgehalten.
Auch eine Beteiligung aus umliegenden Gemeinden wäre denkbar.
Auf
Nachfrage erläutert Herr Jordan, dass es bisher keine Beispiele dafür
gibt, was nach Ablauf der Betreiberdauer passiert. Der städtebauliche
Vertrag regelt die Festsetzungen auf 30 Jahre. Ziel ist eine Anpassung
im Flächennutzungsplan. Dort werden z.B. die Höhen der Anlagen
definiert. Eine befürchtete, mögliche Aufstockung nach Betreiberdauer,
bzw. jede neue Anlage bedarf eines Bauantrages.
Abschließend erfolgt der Hinweis der Beachtung der Internetpräsentation auf der Homepage des Amtes Schlei-Ostsee.
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