Analoge Anwendung des OVG-Urteils zur Windkraft auf die
Ausweisung von Windeignungsflächen in Loose

Kommentar von Thomas Losse-Müller in der
Eckernförder Zeitung vom 6.3.2015

"Nicht zu Ende gedacht"

E-Mail an den Leiter der Kieler Staatskanzlei


Auszug aus einer E-Mail vom Abgeordneten Tim Albrecht des Kreistages Rendsburg-Eckernförde vom 3.3.2015:
"Ich stimme Ihnen zu, dass es unglücklich ist, wenn eine Stellungnahme durch die Gemeindevertretung aus Zeitgründen nicht mehr erfolgen konnte. Diese zeitliche Problematik hat auch der Kreis Rendsburg-Eckernförde dem Innenministerium damals schon zu verstehen gegeben. Leider ist man dem Argument nicht gefolgt."



Das Innenministerium hat sich dann für eine eingereichte Windeignungsfläche Fläche entschieden, "ohne ein weiteres Beteiligungsverfahren durchzuführen". Das wäre nach dem OVG-Urteil erforderlich gewesen.


Später ist die gewählte Windeignungsfläche vom Innenministerium ohne Stellungnahme der Gemeinde Loose in Richtung des Ortstteils Loose verschoben worden.
Diese Vorgehensweise kann jetzt zu einem Rechtsstreit zwischen der Planungsgesellschaft und der Gemeinde führen. Auf der verschobenen Windeignungsfläche hält eine geplante Windenergieanlage den Mindestabstand von 800 Metern zur ersten Wohnbebauung in Loose nicht ein. ( Quelle )

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