Welche Zielsetzungen hat der "Bürgerenergiepark" Schlei-Ostsee?


Ein Bürger-Windpark soll die Akzeptanz von Bürgern in einer Gemeinnde
für die Errichung von Windenergieanlagen deutlich erhöhen.

  Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee (NEK)  

Der "Bürgerenergiepark" wird hier nur als Kapitalanlagemöglichkeit
für Bürger dargestellt.

Nach Aussage der Finanzierungsabteilung für Windkraftanlagen bei der Förde Sparkasse ist es unter Windkraftbetreibern bekannt, dass sich, im Gegensatz zur Westküste, an der Ostküste von Schleswig-Holstein nur wenige Bürger mit geringen finanziellen Mitteln an "Bürgerenergieparks" beteiligen.

I. d. R. gibt es in Deutschland genug Investoren für Windräder, die die Finanzierung, die Errichtung und den Betrieb der Anlagen vollkommen übernehmen. Als Gegenleistung erhalten sie die Erträge aus der Energieerzeugung. Die Landwirte stellen z. T. nur noch das Grundstück für die Anlagen gegen eine Pacht zur Verfügung, die Bürger geben ihre geringen Finanzierungsanteile z. T. nur als Darlehen an eine Gesellschaft.

Die Renditen der Anlagen liegen nach Auskunft der Förde Sparkasse zwischen 8% und 12%. Der Fremdfinanzierungsanteil beträgt heute schon 100%.
Landwirte an der Westküste, die selbst Investoren von Windparks sind, erhalten z.T. nur noch 20% Anteil an einer möglichen Gewinnausschüttung vor Steuern, damit sie nicht bei einer vollständigen Gewinnausschüttung zu hohe Einkommen- und Gewerbesteuern zu zahlen haben. Der restliche Gewinn bleibt dann im Unternehmen, um den vorhandenen Windpark zu erweitern.

Für eine Gemeinden ist die Errichtung eines "Bürgerenergieparks" haushaltspolitisch von großem Interesse:
  Windkraftprojekte bringen Geld in die kommunale Kasse: Gewerbesteuer  
  Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 15%  

  Windpark Rieseby  

In Rieseby können sich die Bürger über ein „Bürgerwind-Sparbuch“ mit fester Verzinsung beteiligen. "Die Betreibergesellschaft zahlt einen Bonus auf den von der Bank bereitgestellten Zinssatz."


Es gibt nach meinem derzeitigen Informationsstand zur Zeit an der Ostküste von Schleswig-Holstein keine nennenswerte finanzielle Beteiligung von Bürgern an einem "Bürger-Energiepark". Bei der Investitionssumme für ein Windrad von ca. 5 Mio EUR ist der Finanzierungsanteil der Bürger bei einem Windpark von z. B. 6 Windrädern (ca. 30 Mio EUR) zu vernachlässigen.
Windstrom von landwirtschaftlichen Flächen, Planung, Genehmigung, Wirtschaftlichkeit


Eine umfassende Bürgerbeteiligung, d.h. das Bemühen von zukünftigen Windkraftbetreibern, die Akzeptanz für Windkraftanlagen auch von den Bürgern zu erhalten, die als Anlieger von Windrädern subjektiven physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, hat es in Loose bisher nicht gegeben. Man wird vielmehr die zur Zeit noch bestehenden, politisch gewollten, gesetzlichen Umweltstandards pflichtgemäß erfüllen.

Die Bezeichnung "Bürger-Energiepark" ist letztendlich nur ein Marketinginstrument für ein kommerzielles "risikoloses" Renditeobjekt geschickt operierender Unternehmen ohne eigene finanzielle Mittel.
Die Gemeinden haben erst langfristig haushaltspolitische Vorteile von diesen Windkraftanlagen.

(Bürgerwindpark Werthenbach)
"Der geplante Bürgerwindpark wird dem Grundsatz folgen, den Nutzen möglichst denjenigen zu ermöglichen, die auch die Lasten (Landschaftsbild, Schallimmissionen, Schattenwurf etc.) zu tragen haben. Der Windpark sollte daher den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort gehören. Um das zu erreichen, können sie sich finanziell an dem Projekt beteiligen."

"Transparenz bei Planung und Finanzen

Ein Bürgerwindpark sollte deutlich über die Möglichkeiten einer rein finanziellen Beteiligung hinausgehen. Insbesondere bedeutet das eine transparente Planung dabei sind Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen essentiell, die Bevölkerung in die verschiedenen Planungsschritte einbinden zu können. Gutachten und andere Unterlagen können eingesehen werden bzw. werden spätestens nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens im Internet veröffentlicht."


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