Ein Bürger-Windpark soll die Akzeptanz von
Bürgern in einer Gemeinnde
für die Errichung von Windenergieanlagen deutlich erhöhen.
Bürgerenergiepark Schlei-Ostsee (NEK)
Der "Bürgerenergiepark" wird hier nur als
Kapitalanlagemöglichkeit
für Bürger dargestellt. Nach Aussage der Finanzierungsabteilung für
Windkraftanlagen bei der Förde Sparkasse ist es unter Windkraftbetreibern bekannt, dass sich, im
Gegensatz zur Westküste, an der Ostküste von Schleswig-Holstein nur wenige Bürger mit
geringen finanziellen Mitteln an "Bürgerenergieparks" beteiligen.
I. d. R. gibt es in Deutschland genug Investoren für Windräder, die die Finanzierung, die
Errichtung und den Betrieb der Anlagen vollkommen übernehmen. Als Gegenleistung erhalten sie die
Erträge aus der Energieerzeugung. Die Landwirte stellen z. T. nur noch das Grundstück für
die Anlagen gegen eine Pacht zur Verfügung, die Bürger geben ihre geringen
Finanzierungsanteile z. T. nur als Darlehen an eine Gesellschaft.
Die Renditen der Anlagen liegen nach Auskunft der Förde Sparkasse zwischen 8% und 12%. Der
Fremdfinanzierungsanteil beträgt heute schon 100%.
Landwirte an der Westküste, die selbst Investoren von Windparks sind, erhalten z.T. nur noch 20%
Anteil an einer möglichen Gewinnausschüttung vor Steuern, damit sie nicht bei einer
vollständigen Gewinnausschüttung zu hohe Einkommen- und Gewerbesteuern zu zahlen haben. Der
restliche Gewinn bleibt dann im Unternehmen, um den vorhandenen Windpark zu erweitern.
Für eine Gemeinden ist die Errichtung eines "Bürgerenergieparks" haushaltspolitisch von
großem Interesse:
Windkraftprojekte bringen
Geld in die kommunale Kasse: Gewerbesteuer
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 15%
Windpark Rieseby In Rieseby können sich die
Bürger über ein „Bürgerwind-Sparbuch“ mit fester Verzinsung beteiligen. "Die
Betreibergesellschaft zahlt einen Bonus auf den von der Bank bereitgestellten Zinssatz."
Es gibt nach meinem derzeitigen Informationsstand zur Zeit an der Ostküste von
Schleswig-Holstein keine nennenswerte finanzielle Beteiligung von Bürgern an einem
"Bürger-Energiepark". Bei der Investitionssumme für ein Windrad von ca. 5 Mio EUR ist der
Finanzierungsanteil der Bürger bei einem Windpark von z. B. 6 Windrädern (ca. 30 Mio EUR) zu
vernachlässigen.
Windstrom von landwirtschaftlichen Flächen, Planung, Genehmigung,
Wirtschaftlichkeit
Eine umfassende Bürgerbeteiligung, d.h. das Bemühen
von zukünftigen Windkraftbetreibern, die Akzeptanz für Windkraftanlagen
auch von den Bürgern zu erhalten, die als Anlieger von Windrädern
subjektiven physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt sind, hat es in Loose bisher nicht
gegeben. Man wird vielmehr die zur Zeit noch bestehenden, politisch gewollten, gesetzlichen
Umweltstandards pflichtgemäß erfüllen.
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Die Bezeichnung "Bürger-Energiepark" ist
letztendlich nur ein Marketinginstrument für ein kommerzielles "risikoloses" Renditeobjekt
geschickt operierender Unternehmen ohne eigene finanzielle Mittel.
Die Gemeinden haben erst langfristig haushaltspolitische Vorteile von diesen
Windkraftanlagen.
(Bürgerwindpark Werthenbach)
"Der geplante Bürgerwindpark wird dem Grundsatz folgen, den Nutzen möglichst
denjenigen zu ermöglichen, die auch die Lasten (Landschaftsbild, Schallimmissionen,
Schattenwurf etc.) zu tragen haben. Der Windpark sollte daher den Bürgerinnen und
Bürgern vor Ort gehören. Um das zu erreichen, können sie sich finanziell
an dem Projekt beteiligen."
"Transparenz bei Planung und Finanzen
Ein Bürgerwindpark sollte deutlich über die Möglichkeiten einer rein
finanziellen Beteiligung hinausgehen. Insbesondere bedeutet das eine transparente Planung
dabei sind Informationsveranstaltungen und Bürgerversammlungen essentiell, die
Bevölkerung in die verschiedenen Planungsschritte einbinden zu können.
Gutachten und andere Unterlagen können eingesehen werden bzw. werden spätestens
nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens im Internet veröffentlicht."
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